Allgemeines
Erlaubnisvorbehalt / Prüfungen
gemäß Betriebssicherheitsverord-
nung (BetrSichV)
Sicherheitshinweise
Hinweis
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Sicherheitshinweise
Diese Anleitung ist vor Beginn der Montage, Inbetriebnahme oder Wartung von dem
mit den jeweiligen Arbeiten beauftragten Personal zu lesen.
Die Vorgaben, die in dieser Anleitung gegeben werden, müssen eingehalten wer-
den. Bei Nichtbeachten der Montageanleitung erlischt der Gewährleistungsanspruch
gegenüber der Fa. WOLF.
Gemäß § 14 müssen überwachungsbedürftige Anlagen (Druckgeräte gemäß 97/23/
EG) vor der Inbetriebnahme durch eine zugelassene Überwachungsstelle geprüft wer-
den. Diese Prüfung kann bei Druckgeräten gemäß 97/23/EG die gemäß Anhang II
Diagramm 5 in Kategorie I od. II eingestuft sind durch eine befähigte Person vorge-
nommen werden.
Gemäß § 15 müssen überwachungsbedürftige Anlagen (Druckgeräte gemäß 97/23/
EG) einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden sofern diese gemäß 97/23/
EG Anhang II in die Kategorie III od. IV eingestuft sind. In der Kategorie III gilt dies
sofern das Produkt aus max. zul. Druck PS und den maßgeblichen Volumen V mehr
als 100 bar Liter beträgt.
- Für Montage, Inbetriebnahme und Wartung des Heizkessels muss qualifiziertes und
eingewiesenes Personal eingesetzt werden.
- Arbeiten an elektrischen Bauteilen (z.B. Regelung) dürfen It. DIN EN 50110-1 nur
von Elektrofachkräften durchgeführt werden.
- Für Elektroinstallationsarbeiten sind die Bestimmungen der VDE/ÖVE und des örtli-
chen Elektro-Versorgungsunternehmens (EVU) maßgeblich.
- Der Heizkessel darf nur mit der Leistung betrieben werden, die in den technischen
Unterlagen der Fa. WOLF vorgegeben ist.
- Die bestimmungsgemäße Verwendung des Heizkessels umfasst den ausschließli-
chen Einsatz für Warmwasserheizungsanlagen gemäß DIN EN 12828.
- Sicherheits- und Überwachungsein-richtungen dürfen nicht entfernt, überbrückt oder
in anderer Weise außer Funktion gesetzt werden.
- Der Heizkessel darf nur in technisch einwandfreiem Zustand betrieben werden. Stö-
rungen und Schäden, die die Sicherheit beeinträchtigen oder beeinträchtigen kön-
nen, müssen umgehend und fachmännisch behoben werden.
- Schadhafte Bauteile und Gerätekomponenten dürfen nur durch Original-WOLF-Er-
satzteile ersetzt werden.
Um eine zuverlässige und wirtschaftliche Funktion der Heizungsanlage zu gewähr-
leisten und um Gefahren für Personen und andere Sachen zu vermeiden, ist der
Betreiber der Anlage verpflichtet, diese einmal jährlich von einem zugelassenen Fach-
mann überprüfen und reinigen zu lassen. Dabei festgestellte Mängel sind umgehend
zu beheben. Auf diese Verpflichtung hat der Aufsteller der Heizungsanlage den Be-
treiber hinzuweisen. Während der Reinigung des Heizungsraumes ist der Heizkessel
abzuschalten.
Wir empfehlen einen Wartungsvertrag.
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