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Wolf NG-31E Planungsunterlage Und Montageanleitung Seite 37

Gasheizkessel
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3043307_0511
Planungshinweise Wasseraufbereitung
Wenn die Gesamthärte zu hoch ist, muss ein Teil des Füll- und Ergänzungswassers
enthärtet werden. Es müssen A % entsalztes Wasser eingefüllt werden:
A = 100% – [(Cmax – 0,1 °dH) / (CTrinkwas. – 0,1 °dH)] x 100%
C
Maximal zulässige Gesamthärte in °dH
max
C
Gesamthärte des unbehandelten Trinkwassers in °dH
Trinkwasser
Wir empfehlen bei der Erstbefüllung das zu erwartende Ergänzungswasser mit
einzurechnen. Dann kann später mit unbehandeltem Trinkwasser nachgefüllt werden.
V
Bei großen Anlagen in Stufe 4 darf das Ergänzungs-wasser bei der Erstbefüllung nicht
mit berechnet werden.
Beispiel:
Anlagenleistung = 170 kW
Anlagenvolumen V
= 4000 l
Anlage
Volumen des Ergänzungswassers V
Gesamthärte des Trinkwassers C
Maximal zulässige Gesamthärte C
A =100% - [(8 - 0,1) / (18,5 – 0,1)] x 100% = 100% - 42,9% = 57,1%
Es müssen 57 % des Füll- und Ergänzungswassers entsalzt werden.
V
Aufbereitung
Beim Befüllen der Anlage müssen 2850 l entsalztes Wasser eingefüllt werden
Anschließend kann bis V
max
Beim Nachfüllen muss regelmäßig geprüft werden, dass die zulässige Gesamthärte
nicht überschritten wird.
Frostschutzmittel: Um ggf. die Gefahr von Frostschäden bei längeren Stillstandszeiten
des Kessels zu vermeiden, dürfen dem Füllwasser Frostschutzmittel beigefügt werden.
Das Frostschutzmittel muss vom Hersteller für die Verwendung in Heizungsanlagen
freigegeben sein.
= A x (V
+ V
Aufbereitung
Anlage
Ergänzung
V
= A x (V
Aufbereitung
Anlage
= 1000 l
Ergänzung
= 18,5 °dH
Trinkw.
= 8°dH
max
= 57 % x (4000 l+1000 l) = 2850 l
mit Trinkwasser nachgefüllt werden.
)
)
37

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