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Ausdehnungsgefäße; Warmwassermangelsicherung - Wolf NG-31E Planungsunterlage Und Montageanleitung

Gasheizkessel
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Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitstechnische Ausrüstung
Maßgebliche Norm DIN EN 12828
Beispiel für:
Geschlossene, thermostatisch abgesicher-
te Wärmeerzeugungsanlagen mit Vorlauf-
temperaturen bis 105 °C.
Bei höheren Temperaturen bitte die DIN
EN 12953 beachten
Sicherheitsventil
Membransicher-
Abblasleistung in kW
heitsventil
Größe, Nennweite, DN
Anschlussgewinde für die Zuleitung
Anschlussgewinde für die Ausblasleitung
Ausdehnungsgefäße

Warmwassermangelsicherung

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Sicherheitstechnische Ausrüstung
Thermometer
Heizkreispumpe
Sicherheitsventil
Offener Entspannungstopf
Wassermangelsicherung
Maximaldruck-
begrenzer
Manometer
Jeder Heizkessel muss durch Membran-Sicherheitsventile oder andere federbelastete
Sicherheitsventile gegen Überschreiten des zulässigen Betriebsüberdruckes abgesi-
chert sein. Die Sicherheitsventile müssen der TRD 721 / DIN EN ISO 4126-1 entspre-
chen. Bei Heizkesseln mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 300 kW muss in
unmittelbarer Nähe jedes Sicherheitsventiles ein Entspannungstopf angeordnet sein.
Auf den Einbau von Entspannungstöpfen kann bei Warmwasserheizungen verzichtet
werden, wenn je Wärmeerzeuger ein weiterer STB und ein weiterer Druckbegrenzer
eingebaut werden. Sicherheitsventile müssen in der Lage sein, eine Überschreitung
des maximalen Betiebsdruckes um mehr als 10% zu verhindern.
Als Richtlinie für die Auslegung von Größen und Nennweiten von Membran-Sicher-
heitsventilen, Abmessungen der Zuleitungen und Ausblaseleitungen können die Anga-
ben der nachstehenden Tabelle verwendet werden.
Druckausdehnngsgefäße müssen der EN 13831 entsprechen. Die Gefäße müssen
so bemessen sein, dass mindestens das maximale Ausdehnungsvolumen des Anla-
genheizwassers einschließlich Wasservorlage aufgenommen werden kann. Bis zur
maximalen Betriebstemperatur dürfen die Druckbegrenzungseinrichtungen / Sicher-
heitsventile dabei nicht ansprechen.
Alle Ausdehnungsgefäße sind gegenüber der Heizungsanlage unabsperrbar anzubringen.
Für Revisionszwecke verwendete Absperreinrichtungen müssen ausreichend gegen
unbeabsichtigtes Schließen gesichert sein (z. B. Kappenventil mit Draht und Plombe
gesichert).
Jeder Heizkessel ist mit einer bauteilgeprüften Wassermangelsicherung auszurüsten.
Bei Wärmeerzeugern bis 300 kW kann auf eine Wassermangelsicherung verzichtet
werden, wenn eine unzulässige Erwärmung bei Wassermangel nicht auftreten kann.
Dies wurde durch den in der Regelung befindlichen STB im Rahmen einer Typprüfung
nachgewiesen.
50
100
15
20
G ½"
G ¾"
G ¾"
G 1"
Wärmeverbraucher
Fremddruck-
überwachung
Belüftung/
Entlüftung
Kappenventil
Ausdehnungsgefäß
Entleerungsventil
Minimldruck-
begrenzer
Kesselfüll- und
Entleerungshahn
200
350
25
32
G 1"
G 1¼"
G 1¼"
G 1½"
3043307_0511

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