Der Nutzer des Gerätes trägt die Verantwortung, dass das Gerät vor Übergabe an einen Ent-
sorgungsbetrieb frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material ist.
• Reinigen Sie das Gerät vor Entsorgung von allen eingebrachten und anhaftenden Giftstof-
fen.
• Desinfizieren Sie das Gerät vor Entsorgung von allen Infektionsquellen. Beachten Sie, dass
sich Infektionsquellen ggf. nicht nur im Innenkessel des Gerätes befinden können.
• Lässt sich das Gerät nicht sicher von Giftstoffen und Infektionsquellen befreien, entsorgen
Sie es gemäß den nationalen Vorschriften als Sondermüll.
• Füllen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kap. 26) aus und legen Sie diese dem
Gerät bei.
Vergiftungs- oder Infektionsgefahr durch Verunreinigung des Gerätes mit giftigem,
infektiösem oder radioaktivem Material.
Gesundheitsschäden.
∅ Führen Sie Geräte mit anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen NIEMALS der
Wiederverwertung nach Richtlinie 2012/19/EU zu.
Befreien Sie das Gerät vor Entsorgung von anhaftenden Giftstoffen oder Infektions-
quellen.
Entsorgen Sie Geräte mit nicht zu beseitigenden Giftstoffen oder Infektionsquellen ge-
mäß nationalen Vorschriften als Sondermüll.
Das verwendete Kältemittel R 134A (1,1,1,2-Tetrafluorethan) ist bei Umgebungsdruck nicht brennbar. Es
darf nicht in die Umwelt gelangen. In Europa ist die Rückgewinnung des Kältemittels R 134A (GWP 1300)
vorgeschrieben (Angaben gemäß Verordnung 842/2006/EG). Stellen Sie sicher, dass die geltenden ge-
setzlichen Anforderungen hinsichtlich Qualifikation des Personals, Entsorgung und Dokumentation einge-
halten werden.
22.5 Entsorgung des Gerätes in Nicht-EU-Staaten
Gefahr des Verstoßes gegen geltendes Recht bei unsachgemäßer Entsorgung.
Umweltschäden.
Zur endgültigen Außerbetriebnahme und Entsorgung des Gerätes kontaktieren Sie bitte
den BINDER Service.
Beachten Sie bei der Entsorgung zum Schutz der Umwelt die einschlägigen öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsbestimmungen.
Die Hauptplatine des Gerätes enthält eine Lithium-Batterie. Entsorgen Sie diese nach den landesüblichen
Vorschriften.
Das verwendete Kältemittel R 134A (1,1,1,2-Tetrafluorethan) ist bei Umgebungsdruck nicht brennbar. Es
darf nicht in die Umwelt gelangen. In Europa ist die Rückgewinnung des Kältemittels R 134A (GWP 1300)
vorgeschrieben (Angaben gemäß Verordnung 842/2006/EG). Stellen Sie sicher, dass die geltenden ge-
setzlichen Anforderungen hinsichtlich Qualifikation des Personals, Entsorgung und Dokumentation einge-
halten werden.
KB / KB-UL (E4 + E6) 11/2020
WARNUNG
HINWEIS
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