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Entsorgung Des Gerätes In Nicht-Eu-Staaten - Binder KB 53 Betriebsanleitung

Kühlinkubatoren mit kompressortechnologie und programmregelung
Inhaltsverzeichnis

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Der Nutzer des Gerätes trägt die Verantwortung, dass das Gerät vor Übergabe an einen Ent-
sorgungsbetrieb frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material ist.
• Reinigen Sie das Gerät vor Entsorgung von allen eingebrachten und anhaftenden Giftstof-
fen.
• Desinfizieren Sie das Gerät vor Entsorgung von allen Infektionsquellen. Beachten Sie, dass
sich Infektionsquellen ggf. nicht nur im Innenkessel des Gerätes befinden können.
• Lässt sich das Gerät nicht sicher von Giftstoffen und Infektionsquellen befreien, entsorgen
Sie es gemäß den nationalen Vorschriften als Sondermüll.
• Füllen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kap. 26) aus und legen Sie diese dem
Gerät bei.
Vergiftungs- oder Infektionsgefahr durch Verunreinigung des Gerätes mit giftigem,
infektiösem oder radioaktivem Material.
Gesundheitsschäden.
∅ Führen Sie Geräte mit anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen NIEMALS der
Wiederverwertung nach Richtlinie 2012/19/EU zu.
 Befreien Sie das Gerät vor Entsorgung von anhaftenden Giftstoffen oder Infektions-
quellen.
 Entsorgen Sie Geräte mit nicht zu beseitigenden Giftstoffen oder Infektionsquellen ge-
mäß nationalen Vorschriften als Sondermüll.
Das verwendete Kältemittel R 134A (1,1,1,2-Tetrafluorethan) ist bei Umgebungsdruck nicht brennbar. Es
darf nicht in die Umwelt gelangen. In Europa ist die Rückgewinnung des Kältemittels R 134A (GWP 1300)
vorgeschrieben (Angaben gemäß Verordnung 842/2006/EG). Stellen Sie sicher, dass die geltenden ge-
setzlichen Anforderungen hinsichtlich Qualifikation des Personals, Entsorgung und Dokumentation einge-
halten werden.
22.5 Entsorgung des Gerätes in Nicht-EU-Staaten
Gefahr des Verstoßes gegen geltendes Recht bei unsachgemäßer Entsorgung.
Umweltschäden.
 Zur endgültigen Außerbetriebnahme und Entsorgung des Gerätes kontaktieren Sie bitte
den BINDER Service.
 Beachten Sie bei der Entsorgung zum Schutz der Umwelt die einschlägigen öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsbestimmungen.
Die Hauptplatine des Gerätes enthält eine Lithium-Batterie. Entsorgen Sie diese nach den landesüblichen
Vorschriften.
Das verwendete Kältemittel R 134A (1,1,1,2-Tetrafluorethan) ist bei Umgebungsdruck nicht brennbar. Es
darf nicht in die Umwelt gelangen. In Europa ist die Rückgewinnung des Kältemittels R 134A (GWP 1300)
vorgeschrieben (Angaben gemäß Verordnung 842/2006/EG). Stellen Sie sicher, dass die geltenden ge-
setzlichen Anforderungen hinsichtlich Qualifikation des Personals, Entsorgung und Dokumentation einge-
halten werden.
KB / KB-UL (E4 + E6) 11/2020
WARNUNG
HINWEIS
Seite 127/148

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