Planungshinweise
(Fortsetzung)
Erforderliche Geräte
Pos.
Bezeichnung
1
Wärmepumpe
2
Wärmepumpenregelung
5
Sekundärpumpe
6
Außentemperatursensor
7
Sicherheitsgruppe
8
Ausdehnungsgefäß
wP
Öl-/Gas-Heizkessel (externer Wärmeerzeuger)
wQ
Regelung ext. Wärmeerzeuger
wW
Außentemperatursensor
wE
Vorlauftemperatursensor Anlage
wR
Anlagenmischer Heizung
tP
Heizwasser-Pufferspeicher
tQ
Puffertemperatursensor oben
tW
Puffertemperatursensor unten
Zuschlag für Trinkwassererwärmung bei monovalenter Betriebsweise
Hinweis
Im bivalenten Betrieb der Wärmepumpe ist die zur Verfügung ste-
hende Heizleistung so hoch, dass dieser Zuschlag nicht berücksichtigt
werden muss.
Niedriger Bedarf
*4
Normaler Bedarf
Oder
Etagenwohnung
(Abrechnung nach Verbrauch)
Etagenwohnung
(Abrechnung pauschal)
*4
Einfamilienhaus
(mittlerer Bedarf)
Zuschlag für abgesenkten Betrieb
Da die Wärmenpumpenregelung mit einer Temperaturbegrenzung für
abgesenkten Betrieb ausgestattet ist, kann auf den Zuschlag für abge-
senkten Betrieb gemäß EN 12831 verzichtet werden.
Durch die Einschaltoptimierung der Wärmepumpenregelung kann
auch auf den Zuschlag für Aufheizung aus abgesenkten Betrieb ver-
zichtet werden.
3.6 Wärmequellen für Sole/Wasser-Wärmepumpen
Wärmegewinnung mit Erdsonden
Erdsonden können gemäss VDI 4640 (Deutschland) geplant und aus-
geführt werden. In der Schweiz gelten die Angaben gemäss SIA 384,
kantonale und örtliche Vorschriften.
Bewilligungsbehörde für Bohrungen in Deutschland:
■ Bohrungen < 100 m: Wasser-Wirtschaftsamt
■ Bohrungen > 100 m: Zuständiges Bergbauamt
*3
Bei einer Aufheizzeit des Speicher-Wassererwärmers von 8 h.
Falls der tatsächliche Warmwasserbedarf die angegebenen Werte übersteigt, muss ein höherer Leistungszuschlag gewählt werden.
*4
VITOCAL
Warmwasserbedarf bei Warm-
wassertemperatur 45 °C
in l/d und Person
15 bis 30
30 bis 60
Bezugstemperatur 45 °C
in l/d und Person
30
45
50
Für den üblichen Wohnhausbau wird von einem max. Warmwasser-
bedarf von ca. 50 l pro Person und Tag mit ca. 45 ºC ausgegangen.
■ Dies entspricht einer zusätzlichen Heizlast von ca. 0,25 kW pro Per-
son bei 8 h Aufheizzeit.
■ Falls die Summe der zusätzlichen Heizlast größer als 20 % der nach
EN 12831 berechneten Heizlast ist, wird dieser Zuschlag berück-
sichtigt.
Spezifische Nutzwärme
in Wh/d und Person
600 bis 1200
1200 bis 2400
Spezifische Nutzwärme
in Wh/d und Person
ca. 1200
ca. 1800
ca. 2000
Beide Funktionen müssen in der Regelung aktiviert werden. Falls auf
die genannten Zuschläge aufgrund der aktivierten Regelungsfunktio-
nen verzichtet wird, muss dies bei der Übergabe der Anlage an den
Anlagenbetreiber protokolliert werden.
Sollen die Zuschläge trotz der genannten Regelungsoptionen berück-
sichtigt werden, erfolgt die Berechnung nach EN 12831.
Für die Bohrungen sollte ein nach DVGW Arbeitsblatt W 120 zertifi-
ziertes oder ein FWS Gütesiegel zertifiziertes Bohrunternehmen
beauftragt werden.
Viessmann empfiehlt die komplette Auslegung auf regionale Bedin-
gungen und den Bohrservice über Viessmann Deutschland GmbH,
Abteilung Geothermie abzuwickeln.
Für Bohrungen in der Schweiz Abwicklung über die
KWT Kälte-Wärmetechnik AG der Viessmann Group.
Empfohlener Heizlastzuschlag
*3
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
0,08 bis 0,15
0,15 bis 0,30
Empfohlener Heizlastzuschlag
*3
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
ca. 0,150
ca. 0,225
ca. 0,250
3
71