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§ 3 Garantieausschlüsse
Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ur-
sachen für Schäden:
a) durch Unfall, d. h. ein unmittelbar von außen plötzlich
mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis
b) durch unsachgemäße, mut- oder böswillige Hand-
lungen, unbefugten Eingriffen oder Gebrauch, Sturm,
Hagel, Frost, Korrosion, Blitzschlag, Erdbeben oder
Überschwemmung sowie durch Verschmorung,
Brand oder Explosion
c) durch die Verwendung keiner Originalteile der
Pluggit GmbH
d) wenn die Pluggit Planungs- und Installationsvor-
schriften nicht eingehalten wurden
§ 4 Voraussetzung für Garantieansprüche
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der
Garantienehmer:
a) an dem Wohnraumlüftungsgeräte während der Lauf-
zeit dieser Garantie die vom Hersteller vorgeschrie-
benen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions-
und Reparaturarbeiten durch einen anerkannten
SHK Meister-Fachhandwerksbetrieb durchführen
lässt
b) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung
zum Betrieb des Wohnraumlüftungsgeräte beachtet.
c) eine Kopie des Inbetriebnahmeprotokolls zusammen
mit dem Registrierungsformular nach Inbetrieb-
nahme innerhalb von 6 Monaten an den Garantie-
geber übergeben wird
§ 5 Verjährung
1. Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren 6 Monate
nach Schadenseintritt.
2. Erbrachte Garantieleistungen führen in keinem Fall zu
einer Verlängerung der Garantiezeit.
Registrierung nach Inbetriebnahme
Jährlicher Filterwechsel
Jährliche Wartung
Aufbewahrung von Kauf- oder Service-Rechnungen und
Inbetriebnahmeprotokoll

6 Jahre Garantie

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=
37
BIA Avent D160

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Diese Anleitung auch für:

Avent ad160

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