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Umweltschutz; Nachrüstungen Und Umbauten - HORSCH Transformer 6 VF: Transformer 12 VF Betriebsanleitung

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2 | Sicherheit und Verantwortung

2.8.10 Umweltschutz

2.8.11 Nachrüstungen und Umbauten
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1. Angaben im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers der Mittel befolgen. Sicher-
heitsdatenblatt bzw. Sicherheitshinweise gegebenenfalls beim Händler anfor-
dern.
2. Persönliche Schutzausrüstungen nach den Angaben des Herstellers festlegen
und bereitstellen.
Betriebsstoffe wie Hydrauliköl, Schmierstoffe etc. können die Umwelt und die Ge-
sundheit von Personen schädigen.
1. Betriebsstoffe nicht in die Umwelt gelangen lassen.
2. Ausgelaufene Betriebsstoffe mit saugfähigem Material oder mit Sand aufneh-
men, in einen flüssigkeitsdichten gekennzeichneten Behälter füllen und gemäß
den behördlichen Vorschriften entsorgen.
Bauliche Veränderungen, die nicht von der Firma HORSCH freigegeben sind, können
die Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Maschine beeinträchtigen und füh-
ren zum Erlöschen der Gewährleistungsansprüche.
Für Schäden an Leib und Leben sowie Sachschäden, die sich aufgrund von nicht frei-
gegebenen Nachrüstungen und Umbauten ergeben, ist die Firma HORSCH nicht zur
Haftung verpflichtet.
1. Keine baulichen Änderungen an der Zugvorrichtung der Maschine durchfüh-
ren.
2. Keine baulichen Änderungen oder Erweiterungen durchführen, die nicht von
HORSCH freigegeben wurden.
3. Von HORSCH freigegebene Änderungen und Erweiterungen nur von einer au-
torisierten Fachwerkstatt oder einem von HORSCH dafür ausgebildeten Bedie-
ner vornehmen lassen.
4. Die Landesvorschriften für Gewichte, Gewichtsverteilung und Ausmaße einhal-
ten.
Bei Ausstattungen, die auf das Gewicht oder die Gewichtsverteilung Einfluss haben,
müssen die Vorschriften für die Anhängevorrichtung, Stütz- und Achslast geprüft
und eingehalten werden. Bei Maschinen ohne Bremse muss bei Überschreitung der
Gewichtsgrenzen ggf. eine Bremsanlage nachgerüstet werden.
Bei Änderungen, von denen die Angaben am Typenschild betroffen sind, muss ein
neues Typenschild mit den aktuellen Daten angebracht werden.
Bei Änderungen, die Angaben in der Betriebserlaubnis betreffen, muss die Betriebs-
erlaubnis erneuert werden.
60014761 • 1 • 03/2020 • de

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