Der Smartcard PIN-Code ist nicht identisch mit dem Geräte PIN-Code des Receivers (Punkt 16.1.2).
9.6 Lautstärkeregelung
Sie haben die Möglichkeit, die Lautstärke Ihres Digital-Receivers zu regeln. Dies erleichtert den Umgang mit
dem Receiver, da Sie somit alle wichtigen Funktionen mit einer Fernbedienung steuern können und selten auf
die Fernbedienung Ihres Fernsehgerätes zurückgreifen müssen.
>
Regeln Sie die Lautstärke Ihres TV-Gerätes mit Hilfe der Wipptaste Lautstärke + lauter und mit Hilfe
der Wipptaste Lautstärke - leiser.
Während der Lautstärkeregelung erscheint am oberen Bildschirmrand die Anzeige der aktuell
eingestellten Lautstärke.
Nach dem Einschalten des Digital-Receivers wird der Ton mit der zuletzt eingestellten Lautstärke
wiedergegeben.
Die Lautstärkeregelung und die Tonstummschaltung regeln auch die
digitalen Audioausgänge (nicht bei der Einstellung Bitstream) bzw. schaltet diese stumm.
9.6.1 Tonstummschaltung
>
Durch Drücken der Taste Ton ein/aus wird der Ton aus- bzw. durch erneutes Drücken dieser Taste
wieder eingeschaltet.
Während der gesamten Zeit, in der der Ton stumm geschaltet ist, wird das Symbol
oberen Bildschirmrand dargestellt.
Bei Betrieb eines Bluetooth Audiogeräts, z.B. ein Kopfhörer, kann dessen Lautstärke während der
Tonstummschaltung geregelt werden, ohne dass die Tonstummschaltung aufgehoben wird.
9.7 Auswahl einer anderen Sprache / Tonoption
Bei einigen Programmen haben Sie die Möglichkeit eine andere Tonoption (Dolby Digital, Stereo bzw.
Audiokanal 1 oder Audiokanal 2) oder eine andere Sprache auszuwählen.
Stehen bei einem Programm verschiedene Tonoptionen oder Sprachen zur Auswahl, so wird Ihnen
dies durch den Hinweis Ton zusammen mit der aktuell ausgewählten Tonoption bzw. Sprache am
unteren Rand der erweiterten Programminformation (Punkt 9.4.8) angezeigt.
Wird die eingestellte Sendung auch im Dolby Digital-Ton ausgestrahlt, erscheint zudem in der Infobox
das Symbol
>
Mit Hilfe der Optionsauswahl können Sie unter der Option Ton die gewünschte Sprache/Tonoption
auswählen.
(Punkt 9.4.7)
am rechten
65