9.6 Lautstärkeregelung
Sie haben die Möglichkeit, die Lautstärke Ihres Digital-Receivers zu regeln. Dies erleichtert
den Umgang mit dem Receiver, da Sie somit alle wichtigen Funktionen mit einer
Fernbedienung steuern können und selten auf die Fernbedienung Ihres Fernsehgerätes
zurückgreifen müssen.
Regeln Sie die Lautstärke Ihres TV-Gerätes mit Hilfe der Wipptaste Lautstärke +
>
lauter und mit Hilfe der Wipptaste Lautstärke - leiser.
Während der Lautstärkeregelung erscheint am oberen Bildschirmrand die Anzeige der
aktuell eingestellten Lautstärke.
Nach dem Einschalten des Digital-Receivers wird der Ton mit der zuletzt eingestellten
Lautstärke wiedergegeben. Bei Betrieb eines Bluetooth Audiogeräts beachten Sie bitte
auch Punkt 8.4.7 (Kopfhörereinstellungen).
Die Lautstärkeregelung und die Tonstummschaltung regeln auch die digitalen
Audioausgänge (nicht bei der Einstellung Bitstream) bzw. schaltet diese stumm.
9.6.1 Tonstummschaltung
Durch Drücken der Taste Ton ein/aus wird der Ton aus- bzw. durch erneutes
>
Drücken dieser Taste wieder eingeschaltet.
Während der gesamten Zeit, in der der Ton stumm geschaltet ist, wird das Symbol
am rechten oberen Bildschirmrand dargestellt.
Bei Betrieb eines Bluetooth Audiogeräts, z.B. ein Kopfhörer, kann dessen Lautstärke
während der Tonstummschaltung geregelt werden, ohne dass die Tonstummschaltung
aufgehoben wird.
9.7 Auswahl einer anderen Sprache / Tonoption
Bei einigen Programmen haben Sie die Möglichkeit eine andere Tonoption (Dolby Digital,
Stereo bzw. Audiokanal 1 oder Audiokanal 2) oder eine andere Sprache auszuwählen.
Stehen bei einem Programm verschiedene Tonoptionen oder Sprachen zur Auswahl,
so wird Ihnen dies durch den Hinweis Ton zusammen mit der aktuell
ausgewählten Tonoption bzw. Sprache am unteren Rand der erweiterten
Programminformation (Punkt 9.4.9) angezeigt.
Wird die eingestellte Sendung auch im Dolby Digital-Sound ausgestrahlt, erscheint
zudem in der Infobox das Symbol
Mit Hilfe der Optionsauswahl können Sie unter der Option Ton die gewünschte
>
Sprache/Tonoption auswählen.
(Punkt 9.4.8)
87