Anhang A (Konfigurationshinweise)
Info
Der frostschutzbedingte Betrieb einer Pumpe, eines Heizkreises oder des Trinkwasserkreises
liegt nur vor, wenn das Frostschutzsymbol
HINWEIS
!
Im abgeschalteten Regelbetrieb ( ) werden die Vorlauftemperatur-Sollwerte aller Heizkreise
bei Unterschreiten von +5 °C Vorlauftemperatur auf +10 °C gesetzt. 5 Minuten nach Errei-
chen von +10 °C wird die Regelung wieder abgeschaltet. Bei konfigurierter Kälteregelung
findet keine Frostschutzüberwachung statt !
15.4.3 Zwangslauf der Pumpen
Wenn die Heizkreispumpen 24 Stunden nicht aktiviert wurden, wird der Zwangslauf zwi-
schen 12:02 und 12:03 Uhr vollzogen, um ein Festsitzen der Pumpen bei längerem Stillstand
zu vermeiden. Im Trinkwasserkreis wird die Zirkulationspumpe zwischen 12:04 und
12:05 Uhr, die übrigen Pumpen zwischen 12:05 und 12:06 Uhr betrieben.
15.4.4 Rücklauftemperaturbegrenzung
Als Indikator für die Energieausnutzung dient die Temperaturdifferenz zwischen Netzvor- und
Rücklauf. Je größer die Differenz, desto höher ist die Ausnutzung. Ein Rücklaufsensor ist bei
vorgegebenen Netzvorlauftemperaturen zur Bewertung der Temperaturdifferenz ausreichend.
Die Rücklauftemperatur kann entweder außentemperaturabhängig (gleitend) oder auf einen
Festwert begrenzt werden. Überschreitet die am Rücklaufsensor RüF gemessene Rücklauftem-
peratur den aktuellen Rücklauftemperatur-Grenzwert, wird der Sollwert der Vorlauftempera-
tur (Vorlauftemperatur Heizung, Ladetemperatur) vermindert. Auf diese Weise wird der Pri-
märvolumenstrom verkleinert und die Rücklauftemperatur sinkt ab. Bei den Anlagen 2.x, 3.1
bis 3.4, 4.1 bis 4.4, 5.1, 5.2, 6.1, 7.x, 8.x und 9.x wird während der Trinkwassererwär-
mung der Parameter 'Maximale Rücklauftemperatur' der Ebene PA4 zur Begrenzung im Pri-
märkreis herangezogen, wenn dieser größer ist als der für den Primärkreis gültige. Der 'KP
(Begrenzungsfaktor)' bestimmt die Eingriffshärte des Heizungsreglers bei Grenzwertverlet-
zungen (PI-Algorithmus).
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im Display angezeigt wird.
EB 5578-E