Die Belüftung von Maschinenräumen muss sowohl unter normalen Betriebsbedingungen als auch in Notfällen
ausreichend sein.
Die Belüftung unter normalen Betriebsbedingungen muss den nationalen Vorschriften entsprechen.
Das mechanische Notlüftungssystem sollte so funktionieren, dass es durch einen oder mehrere Melder im
Maschinenraum aktiviert wird.
Dieses Belüftungssystem muss:
o
Der Notabzugsventilator muss/darf:
o
Der Luftstrom der mechanischen Zwangsbelüftung muss mindestens folgenden Wert erreichen:
o
wobei
V
m
0.014
Die mechanische Lüftung muss kontinuierlich betrieben werden oder vom Melder eingeschaltet
o
werden.
Der Melder muss einen automatischen Alarm auslösen, eine mechanische Belüftung starten und das System
zum Zeitpunkt der Auslösung anhalten.
Die Anordnung der Melder muss in Bezug auf das Kältemittel gewählt werden, und sie müssen sich dort
befinden, wo eine Konzentration des ausgetretenen Kältemittels zu erwarten ist.
Die Positionierung des Melders muss unter Berücksichtigung der lokalen Luftströmungsmuster erfolgen, wobei
die Quellen für die Belüftung und die Lüftungsschlitze zu berücksichtigen sind. Auch die Möglichkeit
mechanischer Beschädigungen oder Verunreinigungen ist zu berücksichtigen.
Pro Maschinenraum oder vorgesehenem Raum und/oder im am niedrigsten gelegenen Raum muss mindestens
ein Melder bei Kältemitteln installiert werden, die schwerer als Luft sind, und an der höchstgelegenen Stelle bei
Kältemitteln, die leichter als Luft sind.
Die Melder müssen ständig auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überwacht werden. Beim Ausfall eines Melders
sollte die Notfallsequenz aktiviert werden, als ob Kältemittel erkannt worden wäre.
Der voreingestellte Wert für den Kältemittelmelder bei 30 °C oder 0 °C muss auf 25% der unteren Zündgrenze
eingestellt sein, je nachdem, welcher Wert kritischer ist. Der Melder muss bei höheren Konzentrationen
weiterhin aktiviert werden.
Die gesamte elektrische Ausrüstung (nicht nur das Kühlsystem) muss so ausgewählt werden, dass sie für die
Verwendung in den in der Risikobewertung genannten Bereiche geeignet ist. Es ist davon auszugehen, dass
elektrische Geräte den Anforderungen entsprechen, wenn die elektrische Versorgung bei Erreichen einer
Kältemittelkonzentration von 25% oder weniger der unteren Zündgrenze isoliert ist.
Maschinenräume oder gesonderte Maschinenräume müssen an den Eingängen als solche deutlich
ausgewiesen werden, gemeinsam mit Warnschildern, die darauf hinweisen, dass der Zutritt für unbefugte
Personen untersagt ist und das Rauchen, offenes Licht oder Flammen verboten sind. Auf den Warnhinweisen
ist ferner anzugeben, dass im Notfall nur befugte Personen, die mit den Notfallverfahren vertraut sind, über den
Zutritt zum Maschinenraum entscheiden dürfen. Zusätzlich müssen Warnhinweise vorhanden sein, die den
unbefugten Betrieb des Systems untersagen.
Der Eigentümer/Betreiber muss ein aktualisiertes Logbuch für das Kühlsystem führen.
Der optionale Leckdetektor, der von DAE zusammen mit der Kältemaschine geliefert wird, sollte
ausschließlich dazu verwendet werden, den Kältemittelaustritt aus der Maschine selbst zu
überprüfen.
2
EMPFANG DER EINHEIT
Die Einheit muss unmittelbar nach dem Eintreffen an ihrem endgültigen Installationsort auf mögliche Fehler untersucht
werden. Alle im Lieferschein aufgeführten Bauteile müssen inspiziert und geprüft werden.
Unabhängig von anderen Lüftungssystemen auf dem Betriebsgelände sein
Mit zwei unabhängigen Notbetätigungseinrichtungen versehen sein, von denen sich eine
außerhalb des Maschinenraums und die andere im Raum befindet.
Sich entweder im Luftstrom mit dem Motor außerhalb des Luftstroms befinden oder für
explosionsgefährdete Bereiche (gemäß der Beurteilung) ausgelegt sein
So positioniert sein, dass eine Druckbeaufschlagung der Abluftkanäle im Maschinenraum
vermieden wird
Keine Funken verursachen, wenn er das Luftkanalmaterial berührt.
der Luftmenge in m
der Masse der Kältemittelfüllung in kg im Kühlsystem mit der größten Füllung
entspricht, von dem sich ein Teil im Maschinenraum befindet;
der Umrechnungsfaktor ist.
Kältemittel
Untere Zündgrenze (LFL)
3
R1234ze
0.303 kg/m
= 0,014 ×
3
/s entspricht;
Voreingestellter Alarm
0,07575 kg/m
3
16500 ppm
D-EIMAC01603-18_02DE- 9/30