1.4
Installationshinweise
Der Kühler muss im Freien oder in einem Maschinenraum installiert werden (Standortklassifizierung III).
Um die Standortklassifizierung III zu gewährleisten, muss eine mechanische Entlüftung des Sekundärkreises (der
Sekundärkreise) installiert werden.
Lokale Bauvorschriften und Sicherheitsstandards müssen eingehalten werden; In Ermangelung lokaler Vorschriften
und Normen wird auf EN 378-3:2016 verwiesen.
Im Abschnitt „Zusätzliche Richtlinien für die sichere Verwendung von R1234ze(E)" sind weitere Informationen zu
finden, die zusätzlich zu den Anforderungen von Sicherheitsnormen und Bauvorschriften beachtet werden sollten.
Zusätzliche Richtlinien für die sichere Verwendung von R1234ze(E) bei Geräten im Freien
Kühlsysteme, die sich im Freien befinden, müssen so positioniert sein, dass ein Austreten von Kältemittel in ein
Gebäude oder eine Gefährdung von Personen und Sachwerten verhindert wird.
Das Kältemittel darf im Falle einer Leckage nicht in eine Belüftungsöffnung für Frischluft, eine Türöffnung, eine Falltür
oder eine ähnliche Öffnung strömen können. Wenn ein Unterstand für Kältegeräte im Freien vorgesehen ist, muss er
mit einer natürlichen oder Zwangsbelüftung ausgestattet sein.
Bei Kälteanlagen, die im Freien an einem Ort installiert sind, an dem die Freisetzung von Kältemittel z. B. unterirdisch
stagnieren kann, muss die Anlage den Anforderungen für die Gaserkennung und Belüftung von Maschinenräumen
entsprechen.
Zusätzliche Richtlinien für die sichere Verwendung von R1234ze(E) bei Geräten in einem Maschinenraum
Wenn ein Maschinenraum als Standort der Kühlanlage gewählt wird, muss er den Anforderungen örtlicher und
nationaler Vorschriften entsprechen. Die folgenden Anforderungen (gemäß EN 378-3:2016) können für die
Beurteilung verwendet werden.
Eine Risikoanalyse auf der Grundlage des Sicherheitskonzepts für das Kühlsystem (wie vom Hersteller
festgelegt und einschließlich der Lade- und Sicherheitsklassifizierung des verwendeten Kältemittels) muss
durchgeführt werden, um festzustellen, ob das Kühlsystem in einem separaten Kühlmaschinenraum aufgestellt
werden muss.
Maschinenräume sollten nicht als Aufenthaltsräume genutzt werden. Der Gebäudeeigentümer oder Benutzer
muss sicherstellen, dass ausschließlich der Zugang durch qualifiziertes und geschultes Personal gestattet wird,
das die notwendige Wartung für den Maschinenraum oder die umgebende Werksanlage durchführt.
Maschinenräume dürfen nicht für die Lagerung verwendet werden, mit Ausnahme von Werkzeugen,
Ersatzteilen und Kompressoröl für die installierte Ausrüstung. Jegliche Kältemittel oder brennbare bzw. giftige
Stoffe müssen gemäß den nationalen Vorschriften gelagert werden.
Offene Flammen sind in Maschinenräumen nicht erlaubt, mit Ausnahme von Schweiß- und Lötarbeiten oder
ähnlichen Tätigkeiten, und dies nur unter der Voraussetzung, dass die Kältemittelkonzentration überwacht und
eine ausreichende Belüftung sichergestellt wird. Solche offenen Flammen dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben.
Eine Fernschaltung (für den Notfalleinsatz) zum Anhalten des Kühlsystems muss außerhalb des Raumes (in
der Nähe der Tür) vorgesehen sein. Ein ähnlicher Schalter muss sich an einer geeigneten Stelle im
Maschinenraum befinden.
Alle Rohrleitungen und Kanäle, die durch Böden, Decken und Wände des Maschinenraums verlaufen, müssen
abgedichtet sein.
Heiße Oberflächen dürfen eine Temperatur von 80% der Selbstentzündungstemperatur (in °C) oder 100 K
unterhalb der Selbstentzündungstemperatur des Kältemittels, je nachdem, welcher Wert höher ausfällt, nicht
überschreiten.
Kältemittel
R1234ze
Maschinenräume müssen sich nach außen hin öffnende Türen aufweisen, die über eine ausreichende Größe
verfügen, um im Notfall die Flucht von Personen zu gewährleisten; die Türen müssen genau eingepasst sein,
selbstschließend und so gestaltet sein, dass sie von innen geöffnet werden können (Antipaniksystem).
Sondermaschinenräume, in denen die Kältemittelfüllmenge über dem für das Raumvolumen geltenden
Höchstwert liegt, müssen mit einer Tür versehen sein, die entweder direkt zur Außenluft hin öffnet oder durch
einen eigenen Vorraum mit selbstschließenden, genau eingepassten Türen ergänzt wird.
D–EIMAC01603–18_02DE - 8/30
3
LFL (kg/m
) bei 60 °C
Dampfdichte bei 25 °C, 101,3 kPa (kg/m
Molekulare Masse
Normaler Siedepunkt (°C)
GWP (100 Jahre ITH)
GWP (ARS 100 Jahre ITH)
Selbstentzündungstemperatur (°C)
Selbstentzündungstemperatur
368 °C
0,303
3
)
4,66
114,0
-19
7
<1
368
Maximale Oberflächentemperatur
268 °C