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7
Inbetriebnahme
7.4
Sicherheitsprüfungen
7- Inbetrieb_Pruefungen
Sicherheitsprüfungen
7400
Sicherheitsprüfungen
7.4
Pilz GmbH & Co. KG, Felix-Wankel-Straße 2, 73760 Ostfildern, Deutschland
7-14
Telefon: +49 711 3409-0, Telefax: +49 711 3409-133, E-Mail: pilz.gmbh@pilz.de
Der Maschinenhersteller muss die Funktionsfähigkeit der verwendeten
Sicherheitsfunktionen prüfen und nachweisen.
Die Prüfung der Sicherheitsfunktion darf ausschließlich durch qualifi-
ziertes Personal durchgeführt werden.
Die Prüfung der Sicherheitsfunktion ist durchzuführen
nach der Erstinbetriebnahme
nach Änderung der Konfiguration der Sicherheitsfunktionen
nach Austausch der Sicherheitskarte oder des Servoverstärkers
Eine vollständige Prüfung umfasst die
ordnungsgemäße Ausführung der verwendeten Sicherheitsfunktio-
nen
Kontrolle der Parameter
Das Ergebnis der Prüfung jeder Sicherheitsfunktion ist in einem Prüfbe-
richt zu dokumentieren. Der Prüfbericht muss unterzeichnet werden.
INFO
Die Prüfung muss wiederholt und im Prüfbericht vermerkt wer-
den, wenn Parameter der Sicherheitsfunktionen verändert wur-
den.
Regelmäßige Prüfungen
Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen die Sicherheitsfunktionen. Diese
regelmäßigen Prüfungen haben zum Ziel, dass Veränderungen der Ma-
schine/Anlage, der Sicherheitsfunktionen und der Umgebungsbedin-
gungen aufgedeckt werden.
Beachten Sie hierbei unbedingt die Anforderungen der gültigen nationa-
len Vorschriften.
Die zu wählenden Zeitabstände sind abhängig von der Applikation, dem
Gesamtsystem und der damit verbundenen Risikoanalyse. Das Prüfin-
tervall sollte ein Jahr nicht überschreiten.

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