3.5.8
Elektrischer Anschluss
Der Stromerzeuger ist werkseitig für die Versorgung von Einzelverbrauchern konzipiert
(Betrieb im IT-Netz). Der Betrieb ist daher nur unter folgenden Bedingungen zulässig:
Der Neutralleiter ist nicht mit dem Gehäuse und nicht mit dem Schutzleiter verbunden.
Die Einzelverbraucher werden ausschließlich über die am Stromerzeuger vorhandenen
Steckdosen angeschlossen.
Im Wechselstromnetz ist stets nur 1 Verbraucher direkt angeschlossen. Es existieren keine
weiteren Verbrauchsmittel an nachgeschalteten Leitungs rollern oder Steckdosenleisten.
Die Verwendung von Verlängerungsleitungen ist zulässig. Jedoch darf die Schleifen-
impedanz (Gesamt widerstand) als Summe aller angeschlossenen Leitungen gemäß
ISO 8528-8 nicht mehr als 1,5 Ω betragen. Die maximal zulässige Leitungslänge ergibt
sich daher aus dem Aderquerschnitt der verwendeten Verlängerungs leitung. Folgende
Maximalwerte sind bei der Länge der Verlängerungsleitung unbedingt einzuhalten:
– Aderquerschnitt 1,5 mm
– Aderquerschnitt 2,5 mm
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904217 – 2018-11
: Verlängerung max. 60 m
2
: Verlängerung max. 100 m
2
ACHTUNG!
Verwenden Sie ausschließlich geprüfte Verlängerungsleitungen.
Als Mindest anforderung gelten Leitungen des Typs H07RN-F, die den
Anforderungen an bewegliche Verlängerungsleitungen nach DIN VDE 57282
(Teil 810) entsprechen.
GEFAHR!
Stromschlag
Gefahr ernsthafter Verletzungen mit Todesfolge
Der Stromerzeuger darf nicht an die elektrische Anlage eines Gebäudes ange-
schlossen oder zur Notstromversorgung eingesetzt werden. Eine mögliche
Rückspeisung ins öffentliche Versorgungs netz kann zu Stromschlägen an
weiter entfernten Orten führen. Netzwiederkehr kann am Strom erzeuger
Brand oder Explosion auslösen und weitere Schäden bewirken.
Änderungen vorbehalten.