9.4.4
9.4.4.1
9-38
Anmerkungen zur Durchführung von Inspektions- und War-
tungsarbeiten
Beleuchtung
Die Inspektion und Wartung der Beleuchtung des Fahrgestells
erfolgt nach der Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstel-
lers.
Die gesamte Beleuchtungsanlage, Blink-, Brems- und Rundumkenn-
leuchten etc. auf Funktion und Sauberkeit prüfen, gegebenenfalls reini-
gen.
Defekte Leuchten müssen sofort instand gesetzt werden.
®
STEIGER
TB 270.3
Instandhaltung
BA.DEU.16-29874-06-20-FTA-jr