Ereignisdatenspeicher (EDR)
Dieses Fahrzeug ist mit einem Ereignisdaten-
speicher (EDR) ausgestattet. Der Hauptzweck
eines Ereignisdatenspeichers besteht darin, in
bestimmten Unfallsituationen oder Situationen
mit akuter Unfallgefahr, wie bei der Auslösung
eines Airbags oder beim Aufprall auf ein Hinder-
nis, Daten aufzuzeichnen, die zum Verständnis
des Verhaltens der Fahrzeugsysteme beitra-
gen. Der Ereignisdatenspeicher dient zur Auf-
zeichnung von Daten zur Beschleunigung des
Fahrzeugs und dessen Sicherheitseinrichtun-
gen über einen kurzen Zeitraum, typischer-
weise 30 Sekunden oder weniger. Der Ereignis-
datenspeicher in diesem Fahrzeug zeichnet
Daten wie die folgenden auf:
• wie verschiedene Systeme in Ihrem Fahr-
zeug funktionierten,
• ob die Sicherheitsgurte des Fahrers und des
Beifahrers eingerastet/angelegt waren,
• wie weit (bzw. ob) der Fahrer das Gaspedal
bzw. Bremspedal gedrückt hat und
• wie schnell das Fahrzeug fuhr.
Diese Daten können dazu beitragen, das Ver-
ständnis für die Umstände zu verbessern, unter
denen Unfälle und Verletzungen auftreten.
HINWEIS:
EDR-Daten werden von Ihrem Fahrzeug nur
im Fall einer nicht trivialen Unfallsituation
aufgezeichnet. Vom Ereignisdatenspeicher
werden unter normalen Fahrbedingungen
keine Daten aufgezeichnet und persönliche
Daten wie Name, Geschlecht, Alter und Un-
fallort werden nicht erfasst. Andere Parteien
wie Exekutivorgane könnten EDR-Daten je-
doch mit personenbezogenen Daten kombi-
nieren, die bei einer Unfallaufnahme routine-
mäßig erfasst werden.
Um von einem Ereignisdatenspeicher aufge-
zeichnete Daten zu lesen, sind spezielle Geräte
sowie der Zugriff auf das Fahrzeug oder den
Ereignisdatenspeicher erforderlich. Zusätzlich
zum Fahrzeughersteller können andere Par-
teien wie zum Beispiel Exekutivorgane, die über
diese speziellen Geräte verfügen, die Informa-
tion auslesen, wenn sie Zugriff auf das Fahr-
zeug oder den Ereignisdatenspeicher haben.
Kinder-Rückhaltesysteme – Sichere
Beförderung von Kindern
Während der Fahrt müssen alle Insassen, also
auch Säuglinge, Kleinkinder und größere Kin-
der, stets altersgerecht gesichert bzw. ange-
schnallt sein. EG-Richtlinie 2003/20/EG erfor-
dert die ordnungsgemäße Verwendung von
Kinder-Rückhaltesystemen
in
Ländern.
Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und einer
Körpergröße unter 1,5 Meter sind auf einem
Rücksitz, wenn vorhanden, unterzubringen und
müssen vorschriftsmäßig angeschnallt sein.
allen
EG-
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