6.4
Abgas-/Zuluftführung
7657679 - 11 - 05102018
Gefahr!
Lebensgefahr durch Gas!
Vor Inbetriebnahme ist die gesamte Gasleitung, insbesondere
die Verbindungsstellen, auf Dichtheit zu prüfen.
6.4.1
Systemzertifizierung
Die Systemzertifizierung entspricht der Gasgeräteverordnung
2016/426/EG, den Regeln des DVGW VP 113 sowie der Norm 15502-1.
Die gemeinsame Zulassung des BRÖTJE-Abgasleitungssystems mit
einem BRÖTJE-Gas-Brennwertgerät ist durch die entsprechende CE-
Produkt-Identnummer dokumentiert. Die CE-Nummer ist in der Tabelle der
technischen Daten angegeben (siehe Verweis).
Eine zusätzliche CE-Zulassung des Abgasleitungssystems ist nicht
erforderlich.
Kennzeichnung der Systemzertifizierung
Das BRÖTJE-Abgasleitungssystem muss nach der Installation
gekennzeichnet werden. Jedem Grundbausatz der BRÖTJE-
Abgasleitungssysteme ist ein Aufkleber zur CE-Zertifizierung beigelegt.
Das installierte Abgasleitungssystem ist auf dem Aufkleber anzukreuzen
und in der Nähe des Gas-Brennwertgerätes anzubringen.
6.4.2
Abgasanschluss
Die Abgasleitung muss für den Betrieb des BMK/BMR als Gas-
Brennwertgerät mit Abgastemperaturen unterhalb von 120 °C ausgelegt
sein (Abgasleitung Typ B). Hierfür ist das baurechtlich zugelassenen
BRÖTJE -Abgasleitungssystem KAS vorgesehen (siehe Abb.).
Wichtig:
Dieses System ist mit dem BMK/BMR geprüft und vom DVGW als
System zertifiziert. Zur Montage ist die dem Abgasleitungssystem
beigelegte Montageanleitung zu beachten.
6 Installation
BMR 20/24 B
45