1. ERWEITERTE BEDIENUNG
CW-Betrieb (ERWEITERT)
D CW-Revers-Betrieb
Beim CW-R-Betrieb (CW Revers) liegt die BFO-
Frequenz (Beat Frequency Oscillator) auf der gegen-
überliegenden Seite des CW-Signals.
Verwenden Sie diese Betriebsart, wenn Störsignale
in der Nähe des gewünschten Signals liegen.
CW (USB-Seite)
BFO
Nutzsignal
Störsignal
TIPP: Seitenbandwechsel des Trägersignals
Der Träger liegt beim CW-Betrieb voreingestellt auf der
USB-Seite. Bei Bedarf kann er im „FUNCTION"-Fenster
auf die LSB-Seite verschoben werden.
» SET > Function > CW Normal Side
MENU
L Wenn bei dieser Einstellung „LSB" gewählt ist, sind CW
und CW-R vertauscht.
CW-R (LSB-Seite)
BFO
Nutzsignal
Störsignal
D Senden mit dem Speicher-Keyer (KEYER)
Vorprogrammierte Zeichen lassen sich mit dem Spei-
cher-Keyer senden
Senden
1. Das „KEYER"-Fenster öffnen.
» KEYER
MENU
L Die Schaltfläche [KEYER] erscheint nur bei CW.
2.
-Taste drücken.
TRANSMIT
• Die TX/RX-LED leuchtet rot.
L Wenn die Sende-Empfangs-Umschaltung automa-
tisch erfolgen soll, muss die Break-in-Funktion ein-
geschaltet werden (s. Basisanleitung, Abschnitt 4).
3. Einen der Speicher zwischen [M1] und [M8]
berühren. (Beispiel: [M1])
Sendeinhalte
• Der Inhalt des gewählten Speichers wird gesendet.
4. Zum wiederholten Senden des Speicherinhalts,
den Speicher 1 Sekunde lang berühren.
Erscheint beim wiederholten Senden
L Die Speicherinhalte werden je nach Einstellung
bei „Keyer Repeat Time" wiederholt gesendet.
L Zum Beenden des Sendens den Speicher
noch einmal berühren.
Schalt-
fläche
berühren Senden des Speicherinhalts
M1 bis
1 Sek.
M8
lang
berühren
Vermindert die QSO-Nummer um 1 (001).
L Die QSO-Nummer lässt sich im
–1
„KEYER 001"-Fenster bei „Present Number"
001
ändern oder auf 0 zurücksetzen.
L (s. Basis-Bedienungsanleitung, Abschnitt 4)
Berühren, um das „EDIT/SET"-Fenster anzuzeigen.
EDIT/SET
1-1
Aktion
erscheint in der Schaltfläche
und der Speicherinhalt wird wieder-
holt gesendet.
L Im „CW-KEY SET"-Fenster kann
man bei „Keyer Repeat Time"
das Wiederholintervall einstellen.
(s. Basisanleitung, Abschnitt 4)