Gebrauchsanweisung
CaviWipes™ oder Sani-Cloth® Plus
1.
Mit CaviWipes™ oder Sani-Cloth® Plus die Oberfläche des Monitors abwischen, um alle
Verschmutzungen zu entfernen.
2.
Vor dem Verwenden des Monitors mindestens 10 Minuten warten, bis die Monitoroberfläche
wieder trocken ist.
70-prozentiger Isopropylalkohol
Den Monitor mit einem sauberen, leicht mit 70-prozentigem Isopropylalkohol angefeuchteten
Tuch abwischen.
10-prozentige Hypochloridlösung
1.
Den Monitor mit einem sauberen, leicht mit einer Lösung aus 10-prozentigem Bleichmittel und
Wasser angefeuchteten Tuch abwischen. Anwendungshinweise des
Reinigungsmittelherstellers beachten.
2.
Mit einem sauberen, leicht mit Wasser (gemäß EP- und USP-Qualitätsstandards)
angefeuchteten Tuch nachwischen.
3.
Oberfläche des Monitors vor dem Einschalten des Gerätes mindestens 10 Minuten trocknen
lassen.
Griffstationen reinigen
Die blauen Griffstationen im Wandsystem erfordern besondere Sorgfalt.
Die Griffstationen routinemäßig entsprechend den Protokollen und Standards der Einrichtung
oder den geltenden Vorschriften reinigen.
Die folgenden Reinigungsmittel können für die Griffstationen verwendet werden:
•
Sani-Cloth
•
70-prozentiger Isopropylalkohol
•
10-prozentige Hypochloridlösung
Hinweis
Zubehörteile des Wandsystems reinigen
Die Reinigungsverfahren für Wandsystemzubehör weichen von den Verfahren zur Reinigung des
Wandsystems selbst ab.
1.
Den NIBP-Schlauch und wiederverwendbare Manschetten mit einem Tuch abwischen, das
mit einer milden Reinigungslösung angefeuchtet wurde.
2.
Die Temperatursonde mit einem Tuch abwischen, das mit Alkohol, warmem Wasser oder mit
einer ordnungsgemäß verdünnten, nicht färbenden Desinfektionslösung angefeuchtet wurde.
Achtung Zum Reinigen der blauen Griffstationen kein CaviWipes™ verwenden.
Dieses Reinigungsmittel erzeugt Schaum und Flüssigkeit beim Reinigungsvorgang,
die in die Muldenöffnungen eindringen und die Leistung des Griffs bis zu 30 Minuten
nach der Reinigung einschränken können.
®
Plus
Desinfektion entsprechend den Protokollen und Standards der Einrichtung oder den
geltenden Vorschriften durchführen.
Wartung und Service 107