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Allgemeines; Verkehrssicherheit - Burstner 2016 City Car Bedienungsanleitung

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Sicherheit
2.2
2.3
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Allgemeines

Der Sauerstoff im Fahrzeuginneren wird durch die Atmung und durch
den Betrieb von gasbetriebenen Einbaugeräten verbraucht. Daher muss
die verbrauchte Luft ständig ersetzt werden. Zu diesem Zweck sind im
Fahrzeug Zwangslüftungen (z. B. Dachhauben mit Zwangslüftung, Pilz-
dachlüfter oder Bodenlüfter) eingebaut. Zwangslüftungen weder von
innen noch von außen abdecken, z. B. mit einer Wintermatte, oder
zustellen. Zwangslüftungen von Schnee und Laub freihalten. Es droht
Erstickungsgefahr durch erhöhten CO
Durchgangshöhe der Türen beachten.
Für die Einbaugeräte (Heizung, Kochstelle, Kühlschrank usw.) sowie für
das Basisfahrzeug (Motor, Bremsen usw.) sind die jeweiligen Betriebsan-
leitungen und Bedienungsanleitungen maßgebend. Unbedingt beachten.
Wenn Zubehör oder Sonderausstattungen angebaut werden, können sich
die Abmessungen, das Gewicht und das Fahrverhalten des Fahrzeugs
ändern. Die Anbauteile müssen zum Teil in die Fahrzeugpapiere einge-
tragen werden.
Nur Felgen und Reifen verwenden, die für das Fahrzeug zugelassen sind.
Angaben über die Größe der zugelassenen Felgen und Reifen den Fahr-
zeugpapieren entnehmen oder bei den autorisierten Handelspartnern und
Servicestellen erfragen.
Beim Abstellen des Fahrzeugs die Feststellbremse fest anziehen.
Wenn die technisch zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs mehr als 4 t
beträgt, muss beim Parken an Steigungen oder Gefällen ein Unterlegkeil
verwendet werden. Der Unterlegkeil ist bei Fahrzeugen über 4 t Gesamt-
masse serienmäßig beigelegt.
Beim Verlassen des Fahrzeugs alle Türen und Fenster schließen. Wenn
das Fahrzeug mit Außenklappen ausgestattet ist, auch die Außenklappen
schließen.
Warndreieck und Verbandskasten nach DIN 13164 sind gesetzlich vorge-
schrieben und müssen mitgeführt werden.
Wenn die technisch zulässige Gesamtmasse 3,5 t übersteigt, muss eine
Warnblinkleuchte mitgeführt werden.
Das Fahrzeug nur dann im Straßenverkehr bewegen, wenn der Fahrzeug-
führer eine für die Fahrzeug-Klasse gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Beim Verkauf des Fahrzeugs dem neuen Besitzer alle Bedienungsanlei-
tungen des Fahrzeugs und der Einbaugeräte mitgeben.

Verkehrssicherheit

Vor Fahrtbeginn die Funktion der Signal- und Beleuchtungseinrichtung,
der Lenkung und der Bremsen prüfen.
Nach einer längeren Standzeit (ca. 10 Monate) die Bremsanlage und die
Gasanlage von einer autorisierten Fachwerkstatt prüfen lassen.
Vor Fahrtbeginn und auch nach kurzen Fahrtunterbrechungen prüfen,
ob die Eintrittstufe vollständig eingefahren ist.
Vor Fahrtbeginn die Verdunklungen an der Frontscheibe, am Fahrer-
fenster und am Beifahrerfenster öffnen, arretieren und sichern.
-Gehalt.
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City-Car - 15/16 - Ausgabe 12/15 - 2616860 - BUE-0083-00DE

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