Allgemeine Sicherheitshinweise
2.14
Gefahren bei Nichtbeachten der Sicherheitshinweise
Das Nichtbeachten der Sicherheitshinweise
kann sowohl eine Gefährdung für Personen als auch für Umwelt und Maschine zur Folge haben
kann zum Verlust jeglicher Schadenersatzansprüche führen.
Im Einzelnen kann das Nichtbeachten der Sicherheitshinweise beispielsweise folgende Gefährdungen
nach sich ziehen:
Gefährdung von Personen durch nicht abgesicherte Arbeitsbereiche
Versagen wichtiger Funktionen der Maschine
Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung
Gefährdung von Personen durch mechanische und chemische Einwirkung
Gefährdung der Umwelt durch Leckage von Hydrauliköl.
2.15
Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Neben den Sicherheitshinweisen dieser Betriebsanleitung sind die nationalen, allgemeingültigen Ar-
beitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften bindend.
Befolgen Sie die auf den Warnbildern aufgeführten Anweisungen zur Gefahrenvermeidung.
Halten Sie bei Verkehr auf öffentlichen Straßen und Wegen die jeweiligen gesetzlichen Straßenver-
kehrsvorschriften ein.
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Fig. 3
D9 BAH0041-4 08.18