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Garantiebestimmungen - Ricoh WG-30 Bedienungsanleitung

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Garantiebestimmungen

Jeder unserer Kameras, die beim autorisierten Fachhändler gekauft wird, liegt die
deutsche Bedienungsanleitung und eine deutsche Servicekarte bei. Gerechnet vom
Tag des Kaufs gilt für diese Kamera die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Diese
bezieht sich ausschließlich auf die Ausbesserung von Material- und
Fertigungsmängeln. Die mangelhaften Teile werden nach unserer Wahl in unserem
Service unentgeltlich instandgesetzt oder durch fabrikneue Teile ersetzt.
Händlereigene Garantiekarten oder Kaufquittungen werden nicht anerkannt. Die
Gewährleistung erlischt, sobald ein Fremdeingriff, unsachgemäße Behandlung oder
Gewaltanwendung vorliegt. Ebenfalls kann eine kostenlose Reparatur nicht
durchgeführt werden, wenn die Kamera durch Verwendung fremder Objektive und
Zubehör, deren Toleranzen und Qualität außerhalb unseres Kontrollbereiches liegen,
beschädigt wird. Für Folgeschäden und Verluste indirekter Art, deren Ursache in einer
defekten Kamera oder deren nötiger Reparatur zu suchen sind, lehnen die Hersteller,
wir und die jeweilige Ricoh-Landesvertretung jede Haftung ab.
Verhalten im Servicefall
Jede Kamera, die während der Garantiezeit Schäden aufweist, muss zum Hersteller
zurückgeschickt werden. Wenn in Ihrem Land keine Hersteller-Stellvertretung
vorhanden ist, schicken Sie bitte die Kamera einschließlich vorausbezahlten Portos an
den Hersteller. In diesem Fall dauert es aufgrund der komplizierten Zollbestimmungen
wesentlich länger, bis die Kamera zu Ihnen zurückgeschickt werden kann. Wenn die
Kamera noch Garantie hat, werden kostenlos Reparaturen durchgeführt und Teile
ausgetauscht, und die Kamera wird nach Beendigung der Arbeiten an Sie
zurückgeschickt. Wenn die Kamera nicht von der Garantie abgedeckt ist, gelten die
üblichen Tarife des Herstellers bzw. seines Stellvertreters. Versandkosten werden vom
Besitzer getragen. Wenn Sie Ihre Kamera nicht in dem Land gekauft haben, in dem Sie
sie während der Garantiezeit reparieren lassen möchten, kann der Hersteller-
Stellvertreter in diesem Land die üblichen Gebühren für Reparaturarbeiten verlangen.
Ungeachtet dessen werden Kameras, die an den Hersteller zurückgehen,
entsprechend dieser Garantiebestimmungen kostenlos repariert. Versandkosten und
Gebühren für die Zollabfertigung sind jedoch auf jeden Fall vom Absender zu tragen.
Bitte bewahren Sie Rechnungen oder Quittungen über den Kauf der Kamera
mindestens ein Jahr lang auf, um bei Bedarf einen Nachweis über das Kaufdatum zu
erbringen. Wenn Sie die Kamera zur Reparatur nicht direkt an den Hersteller senden,
vergewissern Sie sich zuerst, dass Sie sie an die Adresse eines autorisierten
Hersteller-Stellvertreters oder eines anerkannten Servicepartners schicken. Lassen
Sie sich immer einen Kostenvoranschlag über die Dienstleistungsgebühr aushändigen
und stimmen Sie der Gebühr zu, bevor Sie dem Dienstleister den Auftrag geben, mit
der Reparatur fortzufahren.
• Diese Gewährleistung beeinträchtigt nicht die gesetzlichen Rechte des
Kunden.
• Die Gewährleistungsbestimmungen unserer nationalen Vertretungen können
in einigen Ländern diese Bestimmungen ersetzen. Deshalb empfehlen wir,
dass Sie die Servicekarte, die Ihnen beim Kauf ausgehändigt wurde, prüfen
bzw. weitere Informationen bei unserer Vertretung in Ihrem Heimatland
anfordern oder sich die Garantiebestimmungen zusenden lassen.
Das CE-Zeichen steht für die Erfüllung der Richtlinien der
Europäischen Union.
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