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Kontrolle durch den Bezirks-
Schornsteinfeger
Bundesweit gültige Bestimmungen
Bei Brennwertgeräten gelten besondere Bestimmungen
bezüglich Abgasverlustmessung.
• § 14 BimSchV vom 27.05.1988: Brennwertgeräte
sind von der Überwachung ausgenommen.
• § 15 BimSchV: Brennwertgeräte sind von der wieder-
kehrenden Überwachung nicht betroffen.
Der Abgasverlust braucht nicht gemessen zu werden
Bestimmungen der Bundesländer
In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Kehr- und
Überprüfungsverordnungen bezüglich:
• CO-Messung
• Prüfen der Abgasführung
6 720 612 259 (2006/01) DE/AT/CH
Kontrolle durch den Bezirks-Schornsteinfeger
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Umweltschutz
Umweltschutz ist ein Unternehmensgrundsatz der Bosch
Gruppe.
Qualität der Erzeugnisse, Wirtschaftlichkeit und Umwelt-
schutz sind für uns gleichrangige Ziele. Gesetze und Vor-
schriften zum Umweltschutz werden strikt eingehalten.
Zum Schutz der Umwelt setzen wir unter Berücksichti-
gung wirtschaftlicher Gesichtspunkte bestmögliche
Technik und Materialien ein.
Verpackung
Bei der Verpackung sind wir an den länderspezifischen
Verwertungssystemen beteiligt, die ein optimales Recyc-
ling gewährleisten.
Alle verwendeten Verpackungsmaterialien sind umwelt-
verträglich und wiederverwertbar.
Altgerät
Altgeräte enthalten Wertstoffe, die einer Wiederverwer-
tung zugeführt werden sollten.
Die Baugruppen sind leicht zu trennen und die Kunst-
stoffe sind gekennzeichnet. Somit können die verschiede-
nen Baugruppen sortiert und dem Recycling bzw. der
Entsorgung zugeführt werden.
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