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Dallgemeine Sicherheitshinweise; Maschinenrichtlinie; Hinweise Zum Gebrauch; Herstellererklärung - DITEC Cross5E Montage- Und Wartungshandbuch

Für schiebetore automatisierung
Inhaltsverzeichnis

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ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
D
Diese Montageanleitungen sind ausschließlich dem
Fachpersonal vorbehalten.
Die Montage, elektrischen Anschlüsse und Einstellungen sind
unter Beachtung der praktischen Verhaltensregeln und Ein-
haltung der geltenden Normen auszuführen.
Lesen Sie die Anleitungen vor der Montage des Produkts auf-
merksam durch.
Eine fehlerhafte Montage kann zu ernsthaften Verletzungen
und Sachschäden führen.
Die Verpackungsmaterialien (Kunststoff, Styropor etc.) müssen
sachgemäß entsorgt werden und dürfen nicht in Kinderhände
gelangen, da sie eine Gefahrenquelle darstellen können.
Überprüfen Sie das Produkt vor der Montage auf Transportschäden.
Montieren Sie das Produkt nicht in explosionsfähiger Atmos-
phäre oder Umgebung: Das Vorhandensein von entzündlichen
Gasen oder Dämpfen bedeutet eine große Gefahr.
Nehmen Sie vor der Montage des Antriebs alle Veränderun-
gen an der Struktur für die lichten Sicherheitsräume und den
Schutz bzw. die Abtrennung aller Quetsch-, Scher-, Einzieh-
und allgemeiner Gefahrenstellen.
Stellen Sie sicher, dass die vorhandene Struktur den nötigen An-
forderungen im Hinblick auf Robustheit und Stabilität entspricht.
Der Hersteller des Antriebs schließt eine Haftungsübernahme
im Falle der Nichtbeachtung der praktischen Verhaltensregeln
bei der Fertigung der zu motorisierenden Torprofile sowie von
während des Gebrauchs auftretenden Verformungen aus.
Beachten Sie bei der Montage der Schutzeinrichtungen (Licht-
schranken, Kontaktleisten, Not-Stopps etc.) unbedingt die gel-
tenden Normen und Richtlinien, die Kriterien der praktischen
Verhaltensregeln, die Montageumgebung, die Betriebslogik des
Systems und die vom motorisierten Tor entwickelten Kräfte.
Die Schutzeinrichtungen müssen mögliche Quetsch-, Scher-
Einzieh- und allgemeine Gefahrenstellen des motorisierten
Tors sichern. Bringen Sie die von den geltenden Vorschriften
vorgesehenen Warn- und Hinweiszeichen zur Kennzeichnung
von Gefahrenstellen an.
Bei jeder Installation müssen die Identifikationsdaten des mo-
torisierten Tors an sichtbarer Stelle angebracht werden.
Stellen Sie vor dem elektrischen Anschluss sicher, dass die
Angaben auf dem Datenschild mit den Werten des Stromnet-
zes übereinstimmen. Statten Sie das Versorgungsnetz mit ei-
nem allpoligen Trennschalter mit Kontaktöffnungsabstand von
mindestens 3 mm aus.
Stellen Sie sicher, dass der elektrischen Anlage ein ge-
eigneter Fehlerstrom-Schutzschalter und ein Über-
stromschutz vorgeschaltet sind. Schließen Sie das motori-
sierte Tor soweit erforderlich an eine normgerechte Erdungs-
anlage an. Unterbrechen Sie während der Montage-, War-
tungs- oder Reparaturarbeiten die Stromzufuhr, bevor Sie den
Deckel für den Zugang zu den elektrischen Geräten öffnen.
Eingriffe an den elektronischen Geräten dürfen nur mit an-
tistatischem geerdeten Armschutz vorgenommen werden.
Der Hersteller des Antriebs lehnt jede Haftung für die Installa-
tion von sicherheits- und betriebstechnisch ungeeigneten Baut-
eilen ab. Bei Reparaturen oder Austausch der Produkte dür-
fen ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet werden.
Der Monteur ist verpflichtet, dem Betreiber der Anlage alle er-
forderlichen Informationen zum automatischen, manuellen und
Notbetrieb des motorisierten Tors zu liefern und die Betriebs-
anleitung auszuhändigen.

MASCHINENRICHTLINIE

Gemäß Maschinenrichtlinie (98/37/EG) ist der Installateur, der
eine Tür oder ein Tor motorisiert, den gleichen Verpflichtungen
unterlegen wie ein Maschinenhersteller und hat somit folgendes
zu tun:
-
Erstellung der technischen Akte, welche die in Anlage V der
MR genannten Dokumente enthalten muß; (die technische
Cross 5 - 7 - 8 - IP1747
Akte ist aufzubewahren den nationalen Behörden mindenstens
zehn Jahre lang zur Verfügung zu halten. Diese Frist beginnt
mit dem Herstellungsdatum der motorisierten Tür);
-
Aufsetzen der CE-Übereinstimmungserklärung gemäß An-
lage II-A der MR und Sie dem Kunden liefern;
-
Anbringung der CE-Kennzeichnung an die motorisierte Tür
laut Punkt 1.7.3. der Anlage I der MR.
Für detailliertere Informationen siehe den „Leitfaden für die
Realisierung der technischen Broschüre", erhältlich im Internet
unter der folgenden Adresse: www.ditec.it

HINWEISE ZUM GEBRAUCH

Betriebsklasse: 3 (Minimum 10÷5 Betriebsjahre bei 30÷60
Zyklen pro Tag)
Verwendung: HÄUFIG (Für Mehrfamilienhaus-Installationen
oder kleine Eigentumswohnanlagen mit häufig benutzten Ein-
fahrten oder Eingängen).
Betriebsklasse: 4 (Minimum 10÷5 Betriebsjahre bei 100÷200
Zyklen pro Tag).
Verwendung: INTENSIV (Für Zugänge zu Eigentumswohnan-
lagen, Industrie- und Einkaufszentren, Parkplätze mit intensiv
genutzten Einfahrten oder Eingängen)
-
Die effektiven Betriebsleistungen beziehen sich auf das
empfohlene Gewicht (2/3 des zulässigen Höchstgewichtes).
Die Verwendung mit dem zulässigen Höchstgewicht kann
die oben angegebenen Betriebsleistungen mindern.
-
Die Betriebsklasse, die Betriebszeiten und die Anzahl auf-
einanderfolgender Zyclen sind Richtwerte. Sie wurden mit
Hilfe statistischer Verfahren unter normalen Betriebs-
bedingungen ermittelt und können im Einzelfall abweichen.
Die Werte beziehen sich auf den Zeitraum, in dem das
Produkt funktionsfähig ist, ohne daß außerordentliche
Wartungsarbeiten erforderlich sind.
-
Jede Automatikanlage weist veränderliche Faktoren auf: Rei-
bung, Ausgleichvorgänge sowie Umweltbedingungen können
sowohl die Lebensdauer als auch die Qualität der
Funktionweise der Automatikanlage oder einer ihrer Kompo-
nenten (wie z.B. die Automatiksysteme) grundlegend ändern.
Es ist Aufgabe des Installationstechnikers, für die einzelne Si-
tuation entsprechende Sicherheitskoeffizienten vorzusehen.
HERSTELLERERKLÄRUNG
(gemäß EG-Richtlinie 98/37/EWG, Anhang II, sub B)
Hersteller:
DITEC S.p.A.
Adresse:
via Mons. Banfi, 3 - 21042 Caronno P.lla (VA) -
ITALY
erklärt hiermit, daß der Schiebetorantrieb Serie Cross5E-7E-8E -7EH
-
vorgesehen ist zum Einbau in eine Maschine oder mit an-
deren Maschinen zu einer Maschine im Sinne der Richtli-
nie 98/37/EWG, zusammengefügt werden soll;
-
konform ist mit den einschlägigen Bestimmungen folgen-
der weiterer EG-Richtlinien:
Elektromagnetische Verträglichkeit Richtlinie 89/336/EWG;
Niederspannungs-Richtlinie 73/23/EWG; und erklärt des
weiteren, daß die Inbetriebnahme solange untersagt ist,
bis die Maschine oder Anlage, in welche diese Maschine
eingebaut wird oder von welcher sie eine Komponente
darsteilt, als Ganzes (d.h. inklusive der Maschine, für wel-
che diese Erklärung ausgesteilt wurde) den Bestimmun-
gen der Richtlinie 98/37/EWG sowie dem entsprechen-
den nationalen Reschtserlass zur Umsetzung der Richtli-
nie in nationales Recht entspricht.
Caronno Pertusella, 10-09-2003
22
Fermo Bressanini
(Vorsitzende)

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