2012-01-26
Sicherheit im Fahrbetrieb
Es dürfen keine Personen den Gefahrenbereich
Es dürfen keine Personen den Gefahrenbereich
betreten oder sich in diesem aufhalten, d.h.
betreten oder sich in diesem aufhalten, d.h.
dass es muss ein Abstand von mindestens
dass es muss ein Abstand von mindestens
7 Metern (23 Fuß) in alle Richtungen zu
7 Metern (23 Fuß) in alle Richtungen zu
Maschinen eingehalten werden, die in Betrieb
Maschinen eingehalten werden, die in Betrieb
sind.
sind.
Der Bediener darf einer Person gestatten, sich
Der Bediener darf einer Person gestatten, sich
im Gefahrenbereich aufzuhalten, muss in
im Gefahrenbereich aufzuhalten, muss in
diesem Fall jedoch Vorsicht walten lassen und
diesem Fall jedoch Vorsicht walten lassen und
darf die Maschine nur bedienen, wenn die
darf die Maschine nur bedienen, wenn die
Person für ihn sichtbar ist oder eindeutig
Person für ihn sichtbar ist oder eindeutig
angezeigt hat, wo sie sich befindet.
angezeigt hat, wo sie sich befindet.
Gefahrenbereiche der Maschine
In diesen Bereichen besteht aufgrund von rotierenden
Teile, Zuführteilen oder beweglichen Teilen die
Gefahr, gequetscht oder eingeklemmt zu werden.
IPL500-1DE3.pdf
Sicherheit im Fahrbetrieb
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