– Hydraulikölstand am Meßstab (3)
sichtprüfen.
Z
Bei ausreichender Tankbefüllung muß
der Hydraulikölstand an der oberen Mar-
kierung (4) ablesbar sein.
– Ggf. Hydrauliköl bis zur vorgeschriebenen Füllhöhe nachfüllen (10 mm am Meß-
stab (3) entspechen ca. 1 l Hydrauliköl.
M
Hydrauliktank nicht über die obere Marke befüllen, da dies zu Störungen und Beschä-
digungen der Anlage führen kann.
Ausgetauschte Betriebsmittel müssen sachgerecht nach den geltenden Umwelt-
schutzbestimmungen entsorgt werden.
F
Fahrzeuge mit Bio-Hydrauliköl sind mit einem Warnschild auf
dem Hydrauliktank „Nur mit Bio-Hydrauliköl auffüllen" gekenn-
zeichnet. Es darf nur Bio-Hydrauliköl verwendet werden, siehe
Abschnitt „Betriebsmittel".
F 10
3
max.
min.
4
f09unten