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Vermeidung Von Schäden Durch Wasserseitige Korrosion - Viessmann VITOGAS 100 Typ GS1B Planungsanleitung

Niedertemperatur-gas-heizkessel
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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
Bei den Richtwerten wird von folgenden Voraussetzungen ausge-
gangen:
Die Summe des gesamten Füll- und Ergänzungswassers wäh-
rend der Lebensdauer der Anlage überschreitet nicht das Drei-
fache des Wasserinhalts der Heizungsanlage.
Das spezifische Anlagenvolumen ist geringer als 20 Liter/kW
Heizleistung. Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leistung des
kleinsten Heizkessels einzusetzen.
Alle Maßnahmen zur Vermeidung wasserseitiger Korrosion
nach VDI 2035 Blatt 2 sind getroffen worden.
Bei Heizungsanlagen mit folgenden Gegebenheiten ist das Füll-
und Ergänzungswasser zu enthärten:
Die Summe Erdalkalien des Füll- und Ergänzungswassers liegt
2
über dem Richtwert.
Höhere Füll- und Ergänzungswassermengen sind zu erwarten.
Das spezifische Anlagenvolumen ist höher als 20 Liter/kW Heiz-
leistung. Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leistung des
kleinsten Heizkessels einzusetzen.
Bei der Planung ist folgendes zu beachten:
Abschnittsweise sind Absperrventile einzubauen. Damit wird
vermieden, dass bei jedem Reparaturfall oder jeder Anlagener-
weiterung das gesamte Heizwasser abgelassen werden muss.
Bei Anlagen > 50 kW ist zur Erfassung der Füll- und Ergän-
zungswassermenge ein Wasserzähler einzubauen. Die einge-
füllten Wassermengen und die Wasserhärte sind in die
Serviceanleitungen der Heizkessel einzutragen.
Bei Anlagen mit einem spezifischen Anlagenvolumen höher als
20 Liter/kW Heizleistung (Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die
Leistung des kleinsten Heizkessels einzusetzen) sind die Anfor-
derungen der nächsthöheren Gruppe der Gesamtheizleistung
(gemäß Tabelle Seite 9) anzuwenden. Bei gravierenden Über-
schreitungen (> 50 Liter/kW) ist auf Summe der Erdalkalien
3
0,02 mol/m
zu enthärten.
Bei Anlagen mit Umlauf-Wasserheizern mit einer Gesamtheizleis-
tung von < 50 kW und einer Summe Erdalkalien des Füll- und
Ergänzungswassers > 3,0 mol/m
henden Maßnahmen erforderlich:
Vermeidung von Schäden durch wasserseitige Korrosion
Die heizwasserseitige Korrosionsbeständigkeit der in Heizungs-
anlagen und Wärmeerzeugern eingesetzten Eisenwerkstoffe
beruht auf der Abwesenheit von Sauerstoff im Heizungswasser.
Der mit der Erstbefüllung und bei Nachfüllungen mit dem Wasser
in die Heizungsanlage gelangende Sauerstoff reagiert, ohne
Schäden zu verursachen, mit den Werkstoffen der Anlage.
Die charakteristische Schwarzfärbung des Wassers nach einiger
Betriebszeit zeigt an, dass hier kein freier Sauerstoff mehr vor-
handen ist.
Die technischen Regeln, insbesondere die VDI-Richtlinie 2035-2
empfehlen daher, Heizungsanlagen so auszulegen und zu betrei-
ben, dass der ständige Zutritt von Sauerstoff in das Heizungswas-
ser nicht möglich ist.
Möglichkeiten für Zutritt von Sauerstoff während des
Betriebs:
Über durchströmte offene Ausdehnungsgefäße
Durch Unterdruck in der Anlage
Über gasdurchlässige Bauteile
Geschlossene Anlagen
bieten bei richtiger Größe und richtigem Systemdruck einen guten
Schutz vor dem Eindringen von Sauerstoff aus der Luft in die
Anlage.
Der Druck muss an jeder Stelle der Heizungsanlage, auch an der
Saugseite der Pumpe, und bei jedem Betriebszustand über dem
Druck der umgebenden Atmosphäre liegen.
Der Vordruck des Membran-Ausdehnungsgefäßes ist mindestens
bei der jährlichen Wartung zu prüfen.
VIESMANN
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(Fortsetzung)
3
ist zusätzlich eine der nachste-
z.B. mit Membran-Ausdehnungsgefäß
Vorzugsweise Enthärtung des Füll- und Ergänzungswassers.
Installation eines Filters oder einer Abscheidevorrichtung im
Heizungsvorlauf.
Betriebshinweise:
Die Inbetriebnahme einer Anlage soll stufenweise, beginnend
mit der geringsten Leistung des Heizkessels, bei hohem Heiz-
wasserdurchfluss erfolgen. Damit wird eine örtliche Konzentra-
tion der Kalkablagerungen auf den Heizflächen des
Wärmeerzeugers vermieden.
Bei Mehrkesselanlagen sollen alle Heizkessel gleichzeitig in
Betrieb genommen werden, damit die gesamte Kalkmenge nicht
auf die Wärmeübertragungsfläche nur eines Heizkessels aus-
fällt.
Bei Erweiterungs- und Reparaturarbeiten sind nur die unbedingt
notwendigen Netzabschnitte zu entleeren.
Sind wasserseitige Maßnahmen erforderlich, muss schon die
Erstbefüllung der Heizungsanlage zur Inbetriebnahme mit auf-
bereitetem Wasser erfolgen. Dies gilt auch für jede Neubefül-
lung z.B. nach Reparaturen oder Anlagenerweiterungen und für
alle Ergänzungswassermengen.
Filter, Schmutzfänger oder sonstige Abschlämm- oder Abschei-
devorrichtungen im Heizwasserkreislauf sind nach Erst- oder
Neuinstallation öfter, später nach Bedarf in Abhängigkeit der
Wasseraufbereitung (z.B. Härtefällung) zu kontrollieren, zu rei-
nigen und zu betätigen.
Bei Beachtung dieser Hinweise wird die Bildung von Kalkablage-
rungen auf den Heizflächen minimiert.
Sind durch Nichtbeachtung der VDI-Richtlinie 2035 schädliche
Kalkablagerungen entstanden, ist eine Einschränkung der
Lebensdauer der eingebauten Heizgeräte in den meisten Fällen
bereits eingetreten. Die Entfernung der Kalkablagerungen kann
eine Option zur Wiederherstellung der Betriebstauglichkeit sein.
Diese Maßnahme ist durch eine Fachfirma auszuführen. Die Hei-
zungsanlage ist vor Neuinbetriebnahme auf Schäden zu untersu-
chen. Um eine erneute übermäßige Bildung von Steinbelag zu
vermeiden, müssen die fehlerhaften Betriebparameter unbedingt
korrigiert werden.
Der Einsatz von gasdurchlässigen Bauteilen, z.B. nicht diffusions-
dichte Kunststoffleitungen in Fußbodenheizungen, ist zu vermei-
den. Werden sie doch verwendet, ist eine Systemtrennung
vorzusehen. Diese muss das durch die Kunststoffrohre fließende
Wasser durch einen Wärmetauscher aus korrosionsbeständigem
Material von den anderen Heizkreisen
trennen.
Bei einer korrosionstechnisch geschlossenen Warmwasser-Hei-
zungsanlage, bei der die vorgenannten Punkte berücksichtigt
wurden, sind zusätzliche Korrosionsschutzmaßnahmen nicht
erforderlich.
Besteht jedoch die Gefahr des Sauerstoffeinbruchs, dann sind
zusätzliche Schutzmaßnahmen durchzuführen, z.B. durch Zuge-
ben von Sauerstoffbindemittel Natriumsulfit (5 - 10 mg/Liter im
Überschuss). Der pH-Wert des Heizungswassers soll 8,2 - 9,5
betragen.
Sind Bauteile aus Aluminium vorhanden, gelten davon abwei-
chende Bedingungen.
Werden Chemikalien zum Korrosionsschutz eingesetzt, empfeh-
len wir, sich die Unbedenklichkeit der Zusätze gegenüber den
Kesselwerkstoffen und den Werkstoffen der anderen Bauteile der
Heizungsanlage vom Hersteller der Chemikalien bescheinigen zu
lassen.
Wir empfehlen, sich bei Fragen der Wasseraufbereitung an ent-
sprechende Fachfirmen zu wenden.
Weitere detaillierte Angaben sind in der VDI-Richtlinie 2035-2 zu
finden.
z.B. vom Wärmeerzeuger
VITOGAS 100

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