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Allgemeine Sicherheitshinweise
2.1
Verpflichtungen und Haftung
Hinweise in der Betriebsanleitung beachten
Verpflichtung des Betreibers
Verpflichtung des Bedieners
ZG-TS BAG0102.9 08.16
Dieses Kapitel enthält wichtige Hinweise, um die Maschine sicher-
heitsgerecht zu betreiben.
Die Kenntnis der grundlegenden Sicherheitshinweise und der Sicher-
heitsvorschriften ist Grundvoraussetzung für den sicherheitsgerechten
Umgang und den störungsfreien Betrieb der Maschine.
Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen mit/an der Maschine
arbeiten zu lassen, die
•
mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung vertraut sind.
•
in die Arbeiten mit/an der Maschine eingewiesen sind.
•
diese Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben.
Der Betreiber verpflichtet sich
•
alle Warnbildzeichen an der Maschine in lesbarem Zustand zu
halten.
•
beschädigte Warnbildzeichen zu erneuern.
Alle Personen, die mit Arbeiten mit/an der Maschine beauftragt sind,
verpflichten sich, vor Arbeitsbeginn
•
die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Un-
fallverhütung zu beachten,
•
das Kapitel "Allgemeine Sicherheitshinweise" in dieser Betriebs-
anleitung zu lesen und zu beachten.
•
das Kapitel "Warnbildzeichen und sonstige Kennzeichnungen an
der Maschine" (Seite 16) in dieser Betriebsanleitung zu lesen
und die Sicherheitsanweisungen der Warnbildzeichen beim Ma-
schinenbetrieb zu befolgen.
•
Offene Fragen richten Sie bitte an den Hersteller.
Allgemeine Sicherheitshinweise
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