1MRK 504 124-UDE -
7.6
7.6.1
7.6.2
7.6.3
Anwendungs-Handbuch
CCRBRF - Schalterversagerschutz
Kennung
Funktionsbeschreibung
Schalterversagerschutz
Anwendung
Beim Erstellen des Fehlerbeseitigungssystem wird oft das N-1-Kriterium
verwendet. D.h., dass ein fehlerhaftes Betriebsmittel im Fehlerbeseitigungssystem
ohne Beeinträchtigung des Netzbetriebes zulässig ist. Eine wichtige Komponente
im Fehlerbeseitigungssystem ist der Leistungsschalter. Es ist aus praktischen und
wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll, den Leistungsschalter für die geschützte
Komponente zu duplizieren. Stattdessen wird eine Ausfallsicherung verwendet.
Der Schalterversagerschutz (CCRBRF) gibt einen Mitnahmebefehl an angrenzende
Leistungsschalter aus, wenn der "normale" Leistungsschalter für das zu schützende
Betriebsmittel ausgefallen ist. Zum Erkennen eines Fehlers und um den Strom
durch den Leistungsschalter zu unterbrechen, wird der Strom gemessen oder das
verbleibende Auslösesignal erkannt.
CCRBRF kann auch eine Auslösewiederholung bewirken. Das bedeutet, dass ein
zweites Auslösesignal an den geschützten Leistungsschalter gesendet wird. Die
Wiederauslösungsfunktion kann verwendet werden, um die Wahrscheinlichkeit der
Funktion des Leistungsschalters zu erhöhen, oder sie kann verwendet werden, um
die Reserveauslösung vieler Schalter zu verhindern, wenn Fehler während der
Relaiswartung oder -tests auftreten.
Einstellrichtlinien
Die Einstellwerte für den Leistungsschalterversagerschutz CCRBRF werden über
die LHMI oder im PCM600 gesetzt.
Die folgenden Einstellungen können für den Schalterversagerschutz verwendet
werden.
Allgemeine Geräte-Bezugswerte für den Primärstrom (IBase), Primärspannung
(UBase) und Primärleistung (SBase) sind in den globalen Bezugswerten für die
Einstellfunktion GBASVAL eingestellt. Der Einstellparameter GlobalBaseSel wird
verwendet, um eine GBASVAL-Funktion als Referenz für die Basiswerte
auszuwählen.
IEC 61850 Identifi‐
IEC 60617 Identifi‐
zierung
zierung
CCRBRF
3I>BF
SYMBOL-U V1 DE
Abschnitt 7
Stromschutz
ANSI/IEEE C37.2
Nummer
50BF
161