F Instandhaltung des Fahrzeuges
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Betriebssicherheit und Umweltschutz
Die in diesem Kapitel aufgeführten Prüfungen und Wartungstätigkeiten müssen nach
den Fristen der Wartungs-Checklisten durchgeführt werden.
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Unfallgefahr und Gefahr von Bauteilbeschädigung
Jegliche Veränderung am Flurförderzeug -insbesondere der Sicherheitseinrichtun-
gen ist verboten. Auf keinen Fall dürfen die Arbeitsgeschwindigkeiten des Flurförd-
erzeuges verändert werden.
Z
Nur Original-Ersatzteile unterliegen unserer Qualitätskontrolle. Um einen sicheren
und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten, sind nur Ersatzteile des Herstellers zu
verwenden. Aus Sicherheitsgründen dürfen im Bereich des Rechners, der Steuerung
und der IF-Sensoren (Antennen) nur solche Komponenten in das Flurförderzeug ein-
gebaut werden, die vom Hersteller speziell auf dieses Flurförderzeug abgestimmt
wurden. DIese Komponenten dürfen daher auch nicht durch gleichartige Komponen-
ten anderer Flurförderzeuge derselben Baureihe ersetzt werden. Altteile und ausge-
tauschte
Umweltschutzbestimmungen entsorgt werden. Für den Ölwechsel steht Ihnen der Öl-
service des Herstellers zur Verfügung. Nach Durchführung von Prüfungen und War-
tungstätigkeiten müssen die Tätigkeiten des Abschnitts „Wiederinbetriebnahme"
durchgeführt werden (siehe Kapitel F).
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Sicherheitsvorschriften für die Instandhaltung
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Personal für die Instandhaltung
Die Wartung und Instandhaltung der Flurförderzeuge dürfen nur durch den speziell
für diese Aufgaben geschulten Kundendienst des Herstellers erfolgen. Wir empfeh-
len daher den Abschluss eines Wartungsvertrages mit dem zuständigen Vertrieb des
Herstellers.
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Anheben und Aufbocken
Zum Anheben des Flurförderzeugs dürfen Anschlagmittel nur an den dafür vorgese-
henen Stellen angeschlagen werden.
Arbeiten unter angehobenem Lastaufnahmemittel / angehobener Kabine dürfen nur
durchgeführt werden, wenn diese mit einer ausreichend starken Kette oder durch den
Sicherungsbolzen gesichert sind.
Um das Flurförderzeug sicher anzuheben und aufzubocken ist wie folgt vorzugehen:
– Flurförderzeug nur auf ebenem Boden aufbocken und gegen ungewollte Bewegun-
gen sichern.
– Nur Wagenheber mit ausreichender Tragfähigkeit verwenden. Beim Aufbocken
muss durch geeignete Mittel (Keile, Hartholzklötze) ein Wegrutschen oder Abkip-
pen ausgeschlossen werden.
– Zum Anheben des Flurförderzeugs dürfen Anschlagmittel nur an den dafür vorge-
sehenen Stellen angeschlagen werden, siehe Abschnitt "Kennzeichnungsstellen
und Typenschilder" im Kapitel B.
– Beim Aufbocken muss durch geeignete Mittel (Keile, Hartholzklötze) ein Wegrut-
schen oder Abkippen ausgeschlossen werden.
Betriebsmittel
müssen
sachgerecht
nach
den
geltenden
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