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Verbinden Weiterer Nutzer - Hekatron Genius PORT Bedienungsanleitung

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Inbetriebnahme und Konfiguration per App
Hekatron Vertriebs GmbH · Brühlmatten 9 · D-79295 Sulzburg
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Anwendungsbeispiel: Im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses befindet sich
eine Sammelalarmlinie, die alle Alarme der einzelnen Wohnungen empfängt. Der
Genius Port ist im Erdgeschoss platziert. Angenommen die Rauchwarnmelder der
Dachgeschosswohnung wären nicht direkt vom Genius Port aus erreichbar. Dann
würden eventuelle Alarme in der Dachgeschosswohnung aber dennoch über den
Genius Port an die Genius Cloud und an die Control App weitergeleitet werden,
da die entsprechenden Funkmeldungen über die Sammelalarmlinie an den Genius
Port weitergegeben werden. (Vergleich hierzu „Rauchwarnmelder-Familie Genius
Planungshandbuch" von Hekatron – Planungsbeispiele Mehrfamilienhaus)
Hinweis: In diesem Beispiel kann es auch passieren, dass die Funklinie der Wohnung im
Dachgeschoss im Rahmen eines Linienabschlusstests „rot" dargestellt wird, da die Linie
vom Genius Port aus nicht direkt erreichbar ist (siehe Kapitel 7.1.2 „Linienabschlusstest",
Seite 64).

5.5 Verbinden weiterer Nutzer

Nachdem ein Genius Port in Betrieb genommen wurde und die Verbindung zur
Genius Cloud besteht, können jederzeit weitere Smartphones/Tablets und somit
weitere Nutzer mit dem Genius Port verbunden werden. Die verbundenen Nutzer
erhalten dann ebenfalls Alarm- und Störungsmeldungen und können ihrerseits bei
Bedarf den Genius Port konfigurieren und die Melderliste des Genius Ports pflegen.
Voraussetzung für das Verbinden weiterer Nutzer mit einem Genius Port ist die
Kenntnis der PIN des Genius Ports sowie die räumliche Nähe, um einmalig eine
Verbindung per Bluetooth durchzuführen.
HINWEIS: Sollte die PIN nicht mehr zur Verfügung stehen, kann sie, wie im Abschnitt
„Genius Port zurücksetzen (Werkseinstellungen)" auf Seite 68 beschrieben, neu verge-
ben werden. Bei diesem Vorgang werden, aber alle bisher überwachten Funkteilnehmer
aus der Melderliste gelöscht.
DOC0029261.KET Ausgabe 15.08.2018

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