Die Orthese, insbesonders die Orthesenschalen regelmäßig reinigen. Im Allgemeinen ist eine
Reinigung mit einem feuchten Tuch völlig ausreichend. Für eine Desinfektion Ihrer Orthese emp
fehlen wir Ihnen Ottobock Derma Clean®.
Kunststoffoberflächen mit Wasser und hautfreundlicher Seife reinigen. Wenn herausnehmbare
Polster vorhanden sind, können diese separat bei max. 30°C / 86°F gewaschen werden. Es ist
wichtig, dass gereinigte Oberflächen gut abgetrocknet werden (nicht auf die Heizung legen) und
darauf geachtet wird, dass keine Seifenrückstände auf der Orthese verbleiben, da diese die Haut
reizen können.
9 Wartung
Im Interesse der eigenen Sicherheit, sowie aus Gründen der Aufrechterhaltung der Betriebssi
cherheit und Garantie, müssen die Serviceinspektionen im Intervall von 12 Monaten eingehalten
werden. Diese Service-Inspektion beinhaltet die Überprüfung der Sensorik und den Austausch
von Verschleißteilen.
Zur Service-Inspektion ist die komplette Orthese mit Ladegerät und Netzteil einzuschicken.
9.1 Störungsbeseitigung
Nach Behebung des Fehlers, sofern dies möglich ist, kann durch An- Abstecken des Ladegerä
tes in den 1st Mode gewechselt werden.
10 Entsorgung
Im Sinne unserer Aktivitäten für den Umweltschutz und auch in Ihrem Interesse bietet Ottobock
an, Ihre Orthese zur Entsorgung in einem Ottobock Versorgungszentrum entgegenzunehmen.
11 Rechtliche Hinweise
11.1 Haftung
Der Hersteller haftet nur, wenn das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den
vorgegebenen Zwecken eingesetzt wird. Der Hersteller empfiehlt das Produkt sachgemäß zu
handhaben und entsprechend der Anleitung zu pflegen.
Für Schäden, die durch Bauteile und Ersatzteile verursacht werden, die nicht vom Hersteller frei
gegeben wurden, haftet der Hersteller nicht. Reparaturen sind nur von autorisierten Fachhänd
lern oder vom Hersteller selbst durchzuführen.
11.2 CE-Konformität
Das Gelenkmodul C-Brace 17B300=L bzw. C-Brace 17B300=R erfüllt die Anforderungen der
Richtlinie 93/42/EWG für Medizinprodukte. Aufgrund der Klassifizierungskriterien für Medizinpro
dukte nach Anhang IX der Richtlinie wurde das Produkt in die Klasse I eingestuft. Die Konformi
tätserklärung wurde deshalb von Ottobock in alleiniger Verantwortung gemäß Anhang VII der
Richtlinie erstellt.
11.3 Warenzeichen
Alle innerhalb des vorliegenden Begleitdokuments genannten Bezeichnungen unterliegen unein
geschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Rechten der je
weiligen Eigentümer.
Alle hier bezeichneten Marken, Handelsnamen oder Firmennamen können eingetragene Marken
sein und unterliegen den Rechten der jeweiligen Eigentümer.
Aus dem Fehlen einer expliziten Kennzeichnung, der in diesem Begleitdokument verwendeten
Marken, kann nicht geschlossen werden, dass eine Bezeichnung frei von Rechten Dritter ist.
11.4 Garantie
Ottobock bietet Ihnen gemäß der Bedingungen weitgehende Garantieleistungen. Bitte halten Sie
die vorgeschriebenen Service-Intervalle ein.
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