ACHTUNG
Während der Fahrt dürfen sich auf der Abdeckung keine Gegenstände be-
finden - bei einem plötzlichen Bremsmanöver oder einem Fahrzeugaufprall
besteht Verletzungsgefahr!
Aufrollbare Abdeckung
Abb. 97 Aufrollbare Abdeckung: herausziehen / aufrollen / herausneh-
men
Lesen und beachten Sie zuerst
›
Zum Herausziehen die Abdeckung am Griff
bis zum Anschlag herausziehen, bis diese hörbar einrastet
›
Zum Aufrollen die Abdeckung im Griffbereich
Die Abdeckung rollt sich automatisch auf.
›
Zum Herausnehmen der aufgerollten Abdeckung auf der Seite der Querstan-
ge in Pfeilrichtung
drücken und die Abdeckung in Pfeilrichtung
3
nehmen.
›
Zum Einsetzen die Abdeckung zuerst auf der linken Seite einsetzen.
›
Auf der Seite der Querstange in Pfeilrichtung
entgegen der Pfeilrichtung
einsetzen.
4
ACHTUNG
Auf der aufrollbaren Abdeckung dürfen keine Gegenstände abgelegt wer-
den - es besteht die Gefahr einer Beschädigung der Abdeckung und bei ei-
nem plötzlichen Bremsmanöver oder einem Fahrzeugaufprall besteht Ver-
letzungsgefahr!
und
auf Seite 79.
fassen und in Pfeilrichtung
A
» Abb.
97.
in Pfeilrichtung
drücken.
A
2
heraus-
4
drücken und die Abdeckung
3
Netztrennwand
Abb. 98 Netztrennwand hinter den Rücksitzen
Lesen und beachten Sie zuerst
Die Netztrennwand kann hinter den Rücksitzen eingebaut werden.
Einbauen/Ausbauen
›
Zum Einbauen die aufrollbare Gepäckraumabdeckung herausnehmen
1
» Abb. 97
auf Seite 83 oder die Rücksitzlehnen vorklappen
›
Die Querstange in die Aufnahme
setzen und nach vorn drücken. Auf gleiche Weise die Querstange auf der an-
deren Fahrzeugseite in die Aufnahme
›
Die Karabiner
an den Bandenden in die Verzurrösen hinter den Rücksitzen
B
einrasten.
›
Die Bänder durch die Spannschnallen
Der Ausbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
Hinweis
Bei Fahrzeugen mit dem variablen Ladeboden kann die Netztrennwand nur
dann eingebaut werden, wenn sich der variable Ladeboden in der unteren Po-
sition befindet
» Seite
85.
und
auf Seite 79.
» Seite
» Abb. 98
erst auf der einen Seite ein-
A
einsetzen.
A
ziehen.
C
Transport von Ladung
66.
83