Hinweis!
Beachten Sie die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben
gem. ElektroG, MPG u.a. Hinweise finden Sie u.a. im
Internet auf der Webseite der von der zuständigen
Behörde (Umweltbundesamt) beauftragten
Gemeinsamen Stelle, der Stiftung Elektro-Altgeräte-
Register (EAR): www.stiftung-ear.
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Der NebuJunior
entsorgt werden und darf nicht in den normalen
Hausmüll gelangen.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
(städtische Abfallwirtschaftsbetriebe) haben für
Verbraucher spezielle Sammelstellen für Elektro-
Altgeräte eingerichtet. Hier können die Verbraucher
Altgeräte kostenfrei abgeben/anliefern. Eine
Sammelstelle in Wohnortnähe können Sie bei Ihrem
örtlichen Entsorgungsträger (Abfallwirtschaftsbetrieb)
erfragen.
Inhalator muss als Elektro-Schrott