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Entsorgung
Der NebuJunior
Haushalten (Endverbraucher/Patienten) als auch für den
professionellen Anwender (Arztpraxis, Pflegeeinrichtungen,
Kliniken) konzipiert.
Das Inhaliergerät fällt in die Kategorie 8 gem. § 2 Abs. 1
ElektroG, so dass im Entsorgungsfall besondere Rücknahme-
und Entsorgungspflichten durch den Hersteller bestehen.
Gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG sind aber solche Produkte
ausgenommen, die als infektiös gelten. Geräte gelten allgemein
als infektiös im Sinne des ElektroG, wenn Blut, oder andere
biologische Kontaminanten, z.B. auch Sekrete, in das Gerät
gelangen können. Bei der Anwendung als Inhaliergerät für
Tracheotomierte, ist zumindest für die Halsmaske (14) und den
Adapter (15) in diesem Sinne eine Kontamination nicht
auszuschließen, so dass diese Zubehörteile stets über den
Hausmüll zu entsorgen sind.
Bitte informieren Sie uns, wenn das Gerät nicht mehr benötigt
wird. Wir beraten Sie gerne über die weitere Vorgehensweise.
Die nachfolgenden Hinweise sind für die Entsorgung des
Inhalator zu beachten:
Infektionsgefahr durch Viren, Bakterien und Keime.
Durch Infektionen können lebensgefährliche
Erkrankungen übertragen werden.
Reinigen und Desinfizieren Sie das Gerät vor der
Entsorgung um die Infektionsgefahr anderer
Personen zu minimieren.
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Inhalator ist sowohl für die Nutzung in privaten
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