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Arbeiten An Elektrischen Und Elektronischen Baugruppen; Arbeiten Mit Lasergeräten - MTU 12V4000L32FB Betriebsanleitung

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Keine Werkzeuge auf die Batterie legen.
Vor dem Kabelanschluss an die Batterie auf richtige Polarität achten. Ein Verpolen der Batterie kann zu
Verletzungen führen, die durch plötzliches Entweichen von Säure oder Zerplatzen des Batteriekörpers
verursacht werden.

Arbeiten an elektrischen und elektronischen Baugruppen

Vor dem Beginn jeder Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten und auch vor der dazu notwendigen Ab-
schaltung von Teilen der Elektronik muss die Genehmigung des verantwortlichen Führungspersonals
eingeholt werden.
Vor dem Ausführen von Arbeiten an Baugruppen die Stromversorgung der entsprechenden Bereiche ab-
schalten.
Verkabelung nicht während der Abbauarbeiten beschädigen. Bei Wiedereinbau sicherstellen, dass die
Verkabelung während des Betriebes nicht durch Kontakt mit scharfen Kanten, Reiben an einem Teil
oder durch Kontakt mit einer heißen Oberfläche beschädigt werden.
Verkabelung nicht an flüssigkeitsführenden Leitungen befestigen.
Zum Haltern keine Kabelbinder verwenden.
Überwurfmuttern von Stecker nur mit einer Steckerzange anziehen.
Nach jeder Instandsetzung eine Funktionskontrolle des Gerätes und auch des Produkts durch entspre-
chende Funktionstests durchführen. Insbesondere eine Funktionskontrolle des Notstopps durchführen.
Die Ersatzteile vor dem Austausch sachgerecht lagern, das heißt insbesondere vor Feuchtigkeit schüt-
zen. Defekte elektronische Bauteile oder Baugruppen für den Transport zur Instandsetzung sachgerecht
verpacken, das heißt insbesondere feuchtigkeitsgeschützt, stoßsicher und, falls notwendig, in Antista-
tikfolie.
Arbeiten mit Lasergeräten
Bei Arbeiten mit Lasereinrichtungen spezielle Laserschutzbrille tragen (Gefahr durch starke gebündelte
Strahlung).
Lasereinrichtungen müssen entsprechend ihrer Klasse und Verwendung mit den für einen sicheren Be-
trieb erforderlichen Schutzeinrichtungen ausgerüstet sein.
Für Leitstrahlverfahren und Vermessungsarbeiten dürfen nur folgende Lasereinrichtungen verwendet
werden:
• Lasereinrichtungen der Klassen 1, 2 oder 3A.
• Lasereinrichtungen der Klasse 3B, die nur im sichtbaren Wellenlängenbereich (400 nm bis 700 nm)
strahlen, eine maximale Ausgangsleistung von 5 mW haben und bei denen Strahlachse oder Strahlflä-
che so eingerichtet sind, dass eine Gefährdung der Augen verhindert wird.
12 | Sicherheit | MS150115/00D 2013-10

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