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Dem Verbraucher (Kunden) wird un-
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beschadet seiner Mängelansprüche
gegenüber dem Verkäufer eine Halt-
ch)
barkeitsgarantie zu den nachstehen-
den Bedingungen eingeräumt:
• Neugeräte und deren Komponen-
ten, die aufgrund von Fabrikati-
ons- und/oder Materialfehlern
innerhalb von 24 Monaten ab
Kauf einen Defekt aufweisen, wer-
den von Siemens nach eigener
Wahl gegen ein dem Stand der
Technik entsprechendes Gerät
kostenlos ausgetauscht oder repa-
riert. Für Verschleißteile (z.B. Ak-
kus, Tastaturen, Gehäuse) gilt
diese Haltbarkeitsgarantie für
sechs Monate ab Kauf.
• Diese Garantie gilt nicht, soweit
der Defekt der Geräte auf unsach-
gemäßer Behandlung und/oder
Nichtbeachtung der Handbücher
beruht.
• Diese Garantie erstreckt sich nicht
auf vom Vertragshändler oder
vom Kunden selbst erbrachte
Leistungen (z.B. Installation, Kon-
figuration, Softwaredownloads).
Handbücher und ggf. auf einem
separaten Datenträger mitgelie-
ferte Software sind ebenfalls von
der Garantie ausgeschlossen.
• Als Garantienachweis gilt der
Kaufbeleg, mit Kaufdatum. Garan-
tieansprüche sind innerhalb von
zwei Monaten nach Kenntnis des
Garantiefalles geltend zu machen.
Garantie-Urkunde (Österreich)
• Ersetzte Geräte bzw. deren Kom-
ponenten, die im Rahmen des
Austauschs an Siemens zurückge-
liefert werden, gehen in das Ei-
gentum von Siemens über.
• Diese Garantie gilt für in der Euro-
päischen Union erworbene Neu-
geräte. Garantiegeberin ist die
Siemens AG Österreich,
Telefonservice, Quellenstraße 2,
1100 Wien.
• Weitergehende oder andere An-
sprüche als die in dieser Herstel-
lergarantie genannten sind
ausgeschlossen. Siemens haftet
nicht für Betriebsunterbrechung,
entgangenen Gewinn und den
Verlust von Daten, zusätzlicher
vom Kunden aufgespielter Soft-
ware oder sonstiger Informatio-
nen. Die Sicherung derselben
obliegt dem Kunden. Der Haf-
tungsausschluss gilt nicht, soweit
gesetzlich zwingend gehaftet
wird, z.B. nach dem Produkthaf-
tungsgesetz, in Fällen des Vorsat-
zes oder wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
• Durch eine erbrachte Garantieleis-
tung verlängert sich der Garantie-
zeitraum nicht.
• Soweit kein Garantiefall vorliegt,
behält sich Siemens vor, dem Kun-
den den Austausch oder die Repa-
ratur in Rechnung zu stellen.