Garantie-Urkunde (Österreich)
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner
Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer eine
Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen
eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von
•
Fabrikations- und/oder Materialfehlern innerhalb von 24
Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von
Siemens nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik
entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht oder repariert.
Für Verschleißteile (z. B. Akkus, Tastaturen, Gehäuse,
Schutzhüllen — soweit im Lieferumfang enthalten) gilt diese
Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf
•
unsachgemäßer Behandlung und/oder Nichtbeachtung der
Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler
•
oder vom Kunden selbst erbrachte Leistungen (z. B.
Installation, Konfiguration, Softwaredownloads). Handbücher
und ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte
Software sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum.
•
Garantieansprüche sind innerhalb von zwei Monaten nach
Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen
•
des Austauschs an Siemens zurückgeliefert werden, gehen in
das Eigentum von Siemens über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erworbene
•
Neugeräte. Garantiegeberin ist die Siemens AG Österreich,
Telefonservice, Quellenstraße 2, 1100 Wien.
Weiter gehende oder andere Ansprüche als die in dieser
•
Herstellergarantie genannten sind ausgeschlossen. Siemens
haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn
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