2.2.7
2.2.8
2.2.9
Das Mitfahren während der Arbeit und der Transportfahrt
auf dem Arbeitsge-
rät ist nicht gestattet!
Geräte vorschriftsmäßig
ankuppeln.
Fahrverhalten,
Lenk- und Bremsfähigkeit
werden durch Anbaugeräte,
Anhänger und Ballastgewichte
beeinflußt. Daher
auf ausreichende
Lenk- und Bremsfähigkeit
achten!
Zulässige Achslasten
und Gesamtgewichte
beachten!
Beim Anheben des Düngerstreuers
wird die Vorderachse
des Schleppers je
nach Größe unterschiedlich
entlastet.
Auf die Einhaltung der erforderlichen
Vorderachslast
ist zu achten (20 % des
Schlepperleergewichtes)!
2.2.10 Die Anhängevorrichtung
dient zum Anhängen
von Arbeitsgeräten
und Zwei-
achsanhängern
bis zu einer max. Fahrgeschwindigkeit
von 25 kmih. Das
Mitführen
von Einachsanhängern
an Heckanbaugeräten
ist verboten.
2.2.11 Bei Kurvenfahrt die Ausladung
und/oder die Schwungmasse
des Gerätes
berücksichtigen!
Um ein Hin- und Herpendeln des Streuers während der Arbeit zu vermeiden,
sollten die unteren Lenkarme der Schlepperaufhängung
verstrebt werden
(siehe Schlepperausrüstung).
2.2.12
Während der Fahrt den Fahrerstand
niemals verlassen!
2.2.13 Vor dem Verlassen des Traktors Gerät auf dem Boden absetzen, Motor
abstellen und Zündschlüssel
abziehen!
2.2.14 Der Aufenthalt im Arbeitsbereich
ist verboten!
n !
Achtung! Nicht in die Nähe rotierender Streuscheiben
treten, Verletzungsge-
fahr!
2.2.15 Bei der Abdrehprobe
auf Gefahrstellen
durch rotierende Maschinenteile
achten!
2.2.16 Die Befüllung des Düngerstreuers
nur bei abgestelltem
Traktormotor,
abgezo
genem Zündschlüssel
und geschlossenen
Streuschiebern
vornehmen!
2.2.17 Zulässige Füllmengen beachten!
Maximale Befüllung beim ZA-M : 2000 kg;
2.2.18 Falls die Maschine in befülltem Zustand abgestellt wird, ist vor dem Abstellen
der Dünger im Behälter gleichmäßig
zu verteilen. Sonst Kippgefahr!
2.2.19 Keine Fremdteile in den Vorratsbehälter
legen.
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