Beachte: Wird auf einer Fähre die
Diebstahlwarnanlage aktiviert,
müssen die Neigungssensoren
deaktiviert werden. Hierzu
reduzierten Schutz wählen. Dadurch
wird verhindert, dass der Alarm durch
Bewegungen ausgelöst wird.
Alarm auslösen
Nachdem das System scharfgestellt
ist, wird der Alarm in folgenden Fällen
ausgelöst:
•
Beim Öffnen einer Tür, der
Heckklappe oder Motorhaube
ohne gültigen Schlüssel oder
Fernbedienung
•
Beim Ausbau von Audio- oder
Navigationssystem
•
Bei Fahrzeugen ohne
schlüsselloses Startsystem, wenn
die Zündung in Stellung I, II oder
III ohne gültigen Schlüssel
gedreht wird.
•
Beim Erfassen von Bewegungen
im Fahrzeug durch die
Innenraumsensoren
•
Bei Fahrzeugen mit
batteriegestütztem Alarmsystem:
Beim Abklemmen von
Fahrzeugbatterie oder
batteriegestütztem Alarmsystem
selbst
•
Beim Erfassen von
Neigungsänderungen des
Fahrzeugs durch die
Neigungssensoren
Diebstahlwarnanlage
Wird der Alarm ausgelöst, ertönt das
Alarmhorn 30 Sekunden lang und die
Warnblinkleuchten blinken fünf
Minuten lang.
Werden oben beschriebene
Vorgänge erneut festgestellt, wird
der Alarm erneut ausgelöst.
Umfassender und
reduzierter Schutz
Umfassender Schutz
Umfassender Schutz ist die
standardmäßige Einstellung.
Bei umfassendem Schutz werden
Innenraum- und Neigungssensoren
beim Scharfstellen des Alarms
aktiviert.
Beachte: Dies kann zu Fehlalarm
führen, wenn sich Tiere oder
bewegliche Objekte im Fahrzeug
befinden oder wenn sich das
Fahrzeug (bei eingebauten
Neigungssensoren) auf einer Fähre
befindet.
Reduzierter Schutz
Bei reduziertem Schutz werden
Innenraum- und Neigungssensoren
beim Scharfstellen des Alarms
deaktiviert.
Beachte: Der Alarm kann so
eingestellt werden, dass reduzierter
Schutz nur für den aktuellen
Zündzyklus gilt. Beim nächsten
Einschalten der Zündung wird der
Alarm auf umfassenden Schutz
zurückgesetzt.
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