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Gegenstand Der Garantie; Ausschluß Der Garantie - Otto Bock A 200 Bedienungsanleitung

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16.

Gegenstand der Garantie

16.1
Diese Garantie gilt für Rollstühle.
Die Garantie umfaßt Ansprüche des Sanitätshauses/Dienstleisters gegen die Otto Bock HealthCare
16.2.
GmbH und berührt nicht die gesetzlichen Ansprüche aus Mängelgewährleistung des Endverbrauchers
gegenüber dem Sanitätshaus oder anderer Dienstleister, die die Versorgung des Patienten zu verant-
worten haben.
Umfang der Garantie
Otto Bock HealthCare garantiert unter Einhaltung der in Ziffer 3 beschriebenen Bedingungen und un-
ter Beachtung der Ausschlüsse gemäß Ziffer 4, daß an Rahmenteilen und Kreuzstreben bei manuellen
Serien-Rollstühlen und bei Rahmenteilen für Serien-Elektro-Rollstühle über die gesetzliche Gewährleis-
tungsfrist hinaus bis zu 4 Jahren nach Ersteinsatz keine Konstruktions-, Fertigungs- oder Materialfehler
auftreten, die die Einsatzfähigkeit des Rollstuhls wesentlich beeinträchtigen.
Treten 2 Jahre nach Ersteinsatz Konstruktions,- Fertigungs- oder Materialfehler auf, so ersetzt Otto
Bock HealthCare nach seiner Wahl den Rollstuhl insgesamt oder tauscht aus oder repariert schad-
hafte Teile des Rahmens und der Kreuzstreben. Weitergehende Ansprüche auf Minderung, Rückgän-
gigmachung des Vertrages oder Schadenersatz stehen dem Sanitätshaus/Dienstleister aus dieser
Garantie nicht zu.
16.3.
Bedingungen für die Inanspruchnahme
Die Garantie kann das Sanitätshaus/Dienstleister nur dann in Anspruch nehmen, wenn:
16.3.1 es sich um einen Ersteinsatz handelt,
der Rollstuhl durch einen kassenzugelassenen Fachbetrieb angewendet wurde, die Weitergabe der
Komplettversorgung durch den kassenzugelassenen Fachbetrieb erfolgt und dieser einen Mängelbe-
richt beifügt, bei der Erstellung von Sonderanfertigungen aus den Serienprodukten zur Anpassung der
Serienprodukte an die individuellen Gegebenheiten eines Patienten ausschließlich Medizinprodukte
mit CE-Kennzeichen verwendet werden und dabei eine Verwendung entsprechend der diesen Medi-
zinprodukten vorgegebenen Zweckbestimmung erfolgt, Veränderungen an einem Rollstuhl nicht über
die von Otto Bock HealthCare vorgesehene Anpassung (z.B. Einstellen der Länge der Beinstütze)
und die Nutzung des durch die Otto Bock HealthCare empfohlenen Zubehörs (Baukastensystem) hin-
ausgehen, derjenige, der Medizinprodukte repariert (aufbereitet), dabei ausschließlich vom Hersteller
freigegebene Ersatzteile/Anbauteile (Originalersatzteile) verwendet und nach Vorschrift des Herstellers
(siehe Bedienungsanleitung) arbeitet.
16.4.
Ausschluß der Garantie
Die Garantie greift nicht ein, wenn Otto Bock HealthCare nachweist, dass
16.4.1 die Bedingungen für die Inanspruchnahme gemäß Ziffer 3 nicht erfüllt sind,
16.4.2 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf einer nicht fachgerechten Verwendung des
Rollstuhls insbesondere nicht nach der Herstellerbeschreibung erlaubter Umbauten beruht,
16.4.3 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf den üblichen Verschleiß insbesondere die
in der Regel nur auf ein halbes Jahr begrenzte Einsatzfähigkeit von Batterien zurückzuführen ist, die
Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf einer fehlerhaften Lagerung, Beförderung oder
unsachgemäßen sowie unfachmännischen Nutzung und Lagerung beruht,
16.4.4 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf einer Veränderung der körperlichen Konstitu-
tion des Patienten, z.B. erhebliche Gewichtszunahme beruht,
16.4.5 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit auf höherer Gewalt beruht.
16.5.
Haftung
Für die Ausführung der Leistungen aufgrund dieser Garantie haftet Otto Bock HealthCare bei Verlet-
zung nicht wesentlicher Verpflichtungen nur für leichte Fahrlässigkeit und übernimmt keine Haftung für
vorsätzliches Handeln von Erfüllungsgehilfen. Im übrigen beschränken sich Ersatzansprüche auf den
bei Beginn der Ausführung der Leistungen vorhersehbaren Schaden.
16.6.
Nebenbestimmungen
Ausgetauschte Teile dürfen von uns drei Wochen nach Rückgabe vernichtet werden, es sei denn, der
Patient oder dessen Kostenträger (Krankenkasse) widersprechen.
Erfüllungsort für die Leistungen aus der Garantie ist Duderstadt.
16.6.1 Diese Garantie unterliegt dem deutschen Zivil- und Handelsrecht.
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