1.3 Personelle und organisatorische Voraussetzungen
Organisatorische Maßnahmen des Betreibers/Herstellers
Diese Anleitung muss dem Bedien-, Wartungs-, Instandsetzungs-, Montage-, Installations- oder Transportper-
sonal zur Verfügung gestellt werden.
Diese Anleitung muss ständig am Einsatzort des Produkts griffbereit aufbewahrt werden und dem Bedien-,
Wartungs-, Instandsetzungs-, Montage-, Installations- oder Transportpersonal jederzeit zugänglich sein.
Das Personal muss mithilfe dieser Anleitung in die Handhabung und Instandsetzung des Produkts eingewie-
sen werden. Insbesondere müssen vor allen Tätigkeiten die Sicherheits- und Warnhinweise gelesen und ver-
standen worden sein.
Dies gilt in besonderem Maße für Personal, das nur gelegentlich am Produkt tätig wird. Dieses Personal wie-
derholt einweisen.
Anforderungen an das Personal
Arbeiten am Produkt dürfen nur von geschultem, eingewiesenem und qualifiziertem Personal durchgeführt
werden:
• Schulung im Training Center des Herstellers
• Qualifiziertes Personal aus Maschinenbau, Anlagenbau und Elektrotechnik
Die Zuständigkeiten des Personals für Bedienung, Wartung, Instandsetzung, Montage, Installation und Trans-
port muss der Betreiber schriftlich festlegen.
Das Personal darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder starken Medikamenten ste-
hen.
Berufskleidung und persönliche Schutzausrüstung
Bei allen Arbeiten die jeweils notwendige persönliche Schutzausrüstung tragen, z. B. Sicherheitsschuhe, Ge-
hörschutz, Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Atemschutz. Hinweise zur persönlichen Schutzausrüstung in der
jeweiligen Tätigkeitsbeschreibung beachten.
Sicherer Umgang mit besonders besorgniserregenden Stoffen nach Registrierung, Bewertung, Zulassung und
Beschränkung von Chemikalien (REACH-Verordnung): Zur Risikominderung wird empfohlen, bei allen Arbei-
ten Schutzhandschuhe zu tragen.
MS150120/02D 2017-08 | Sicherheit | 7