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Jungheinrich EFX 410 Betriebsanleitung Seite 65

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Batterie mit Batterietransportwagen einbauen:
F
Unfallgefahr durch nicht eingesetzte Batterie
Batteriegewicht und -abmessungen haben erheblichen Einfluss auf die Standsicher-
heit und Tragfähigkeit des Flurförderzeugs. Das Arbeiten mit dem Flurförderzeug
ohne die im Batterieraum eingesetzte Batterie ist verboten. In Ausnahmefällen sind
kurze Rangierfahrten gestattet, z.B. Wechsel der Batterie.
Dabei muss folgendes gelten:
• Schleppkabel müssen kürzer als 6 m sein und mindestens einen Leitungsquer-
schnitt von 50 mm
• Hubgerüst vollständig abgesenkt.
• Keine Ladeeinheit aufgenommen.
• Nur kurze Rangierfahrten mit Schleichgeschwindigkeit durchführen.
• Erhöhte Aufmerksamkeit des Bedieners.
M
Beim Schließen der Batteriehaube und Einsetzen der Seitenverkleidungen, Batterie-
sicherungen, Batterieverriegelungen und Batterie besteht Quetschgefahr.
• Beim Einsetzen der Batterie, Batteriesicherungen und Seitenverkleidungen darf
sich nichts zwischen den genannten Bauteilen und Flurförderzeug befinden.
• Beim Schließen der Batteriehaube darf sich nichts zwischen Batteriehaube und
Flurförderzeug befinden.
10
Z
Die Batteriesicherungen (8, 10) können ihre Positionen tauschen. Das heißt, sie kön-
nen sowohl in die linke als auch rechte Seite vom Fahrzeugrahmen gesteckt werden.
M
Damit beim Einbau die Batterie nicht durchgeschoben werden kann, muss vorher die
Batteriesicherung (10) gegenüber der Einschubseite gesteckt sein.
– Batteriewechselgestell inklusive der Batterie vor dem Batterieraum positionieren,
dass die Batterie sicher in den Batterieraum des Flurförderzeugs geschoben wer-
den kann.
– Batteriesicherung (10) gegenüber der Einschubseite einsetzen, damit die Batterie
D 12
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besitzen.
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3
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