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Stilllegung des Flurförderzeuges
Wird das Flurförderzeug - z.B. aus betrieblichen Gründen - länger als einen Monat
stillgelegt, darf es nur in einem frostfreien und trockenen Raum gelagert werden und
die Maßnahmen vor, während und nach der Stilllegung sind wie beschrieben durch-
zuführen.
F
Sicheres Anheben und Aufbocken des Flurförderzeugs
Zum Anheben des Flurförderzeugs dürfen Anschlagmittel nur an den dafür vorgese-
henen Stellen angeschlagen werden.
Arbeiten unter angehobenem Lastaufnahmemittel / angehobener Kabine dürfen nur
durchgeführt werden, wenn diese mit einer ausreichend starken Kette oder durch den
Sicherungsbolzen gesichert sind.
Um das Flurförderzeug sicher anzuheben und aufzubocken ist wie folgt vorzugehen:
• Flurförderzeug nur auf ebenem Boden aufbocken und gegen ungewollte Bewe-
gungen sichern.
• Nur Wagenheber mit ausreichender Tragfähigkeit verwenden. Beim Aufbocken
muss durch geeignete Mittel (Keile, Hartholzklötze) ein Wegrutschen oder Abkip-
pen ausgeschlossen werden.
• Zum Anheben des Flurförderzeugs dürfen Anschlagmittel nur an den dafür vorge-
sehenen Stellen angeschlagen werden, siehe Abschnitt "Kennzeichnungsstellen
und Typenschilder" im Kapitel B.
• Beim Aufbocken muss durch geeignete Mittel (Keile, Hartholzklötze) ein Wegrut-
schen oder Abkippen ausgeschlossen werden.
M
Das Flurförderzeug muss während der Stilllegung so aufgebockt werden, dass die
Räder keinen Kontakt zum Boden haben. Nur so ist gewährleistet, dass Räder und
Radlager nicht beschädigt werden.
Z
Soll das Flurförderzeug länger als 6 Monate stillgelegt werden, sind weitergehende
Maßnahmen mit dem Service des Herstellers abzusprechen.
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