4.5
Aufnehmen, Transportieren und Absetzen von Ladeeinheiten
F
Unfallgefahr durch nicht vorschriftsgemäß gesicherte und aufgesetzte Lasten
Bevor eine Ladeeinheit aufgenommen wird, hat sich der Fahrer davon zu überzeu-
gen, dass sie ordnungsgemäß palettiert und die zugelassene Tragfähigkeit des Flur-
förderzeugs nicht überschritten ist.
• Personen aus dem Gefahrenbereich des Flurförderzeugs weisen. Die Arbeit mit
dem Flurförderzeug sofort einstellen, wenn die Personen den Gefahrenbereich
nicht verlassen.
• Nur vorschriftsgemäß gesicherte und aufgesetzte Lasten transportieren. Besteht
die Gefahr, dass Teile der Last kippen oder herabfallen können, sind geeignete
Schutzmaßnahmen zu verwenden.
• Transportieren von Lasten außerhalb des zugelassenen Lastaufnahmemittels ist
verboten.
• Schadhafte Lasten dürfen nicht transportiert werden.
• Behindert zu hoch aufgepackte Last die Sicht nach vorn, ist rückwärts zu fahren.
• Bei Rückwärtsfahrt auf freie Sicht achten.
• Niemals die im Tragfähigkeitsdiagramm angegebenen Höchstlasten überschrei-
ten.
• Niemals unter angehobene Lastaufnahmemittel treten und sich darunter aufhalten.
• Das Lastaufnahmemittel darf nicht von Personen betreten werden.
• Es dürfen keine Personen angehoben werden.
• Nicht durch das Hubgerüst greifen.
• Gabelzinkenabstand vor Aufnahme der Last prüfen, gegebenenfalls einstellen.
• Gabelzinken so weit wie möglich unter die Last fahren.
F
Der Aufenthalt von Personen unter bzw. auf der angehobenen Last ist verboten.
• Das Lastaufnahmemittel darf nicht von Personen betreten werden.
• Es dürfen keine Personen angehoben werden.
• Personen aus dem Gefahrenbereich des Flurförderzeugs weisen.
• Niemals unter angehobene und nicht gesicherte Lastaufnahmemittel treten und
sich darunter aufhalten!
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