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3.6.6
Allgemeine Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften bei
Wartungs- und Pflegearbeiten
1. Instandsetzungs-, Wartungs- und Reinigungs-
arbeiten sowie die Beseitigung von Funktionsstö-
rungen grundsätzlich nur bei ausgeschaltetem An-
trieb und stillstehendem Motor vornehmen! Zünd-
schlüssel abziehen!
2. Muttern und Schrauben regelmäßig auf festen Sitz
prüfen und gegebenenfalls nachziehen!
3. Bei Wartungsarbeiten an der angehobenen Ma-
schine stets Sicherung durch geeignete Abstütz-
elemente vornehmen!
4. Beim Auswechseln von Arbeitswerkzeugen mit
Schneiden geeignetes Werkzeug und Handschuhe
benutzen!
5. Öle, Fette und Filter ordnungsgemäß entsorgen!
6. Vor Arbeiten an der elektrischen Anlage stets Strom-
zufuhr trennen!
7. Bei Ausführung von elektrischen Schweißarbeiten
am Schlepper und angebauten Maschinen, Kabel
am Generator und der Batterie abklemmen!
8. Ersatzteile müssen mindestens den vom Geräte-
hersteller festgelegten technischen Anforderungen
entsprechen! Dies ist z. B. durch die Verwendung
von Originalersatzteilen gegeben!
AD-P B 123-2 10.98
3.6.7
Allgemeine Sicherheits- und Unfall-
verhütungsvorschriften bei nachträg-
lichen Installationen von elektrischen
und elektronischen Geräten und/oder
Komponenten
Die Maschine kann mit elektronischen Komponenten
und Bauteilen ausgestattet werden, deren Funktion
durch elektromagnetische Aussendungen anderer Ge-
räte beeinflußt werden kann. Solche Beeinflussungen
können zu Gefährdungen von Personen führen, wenn
die folgenden Sicherheitshinweise nicht befolgt wer-
den.
Bei einer nachträglichen Installation von elektrischen
Geräten und/oder Komponenten an der Maschine, mit
Anschluß an das Bordnetz, muß der Benutzer eigen-
verantwortlich prüfen, ob die Installation Störungen der
Fahrzeugelektronik oder anderer Komponenten verur-
sacht.
Es ist vor allem darauf zu achten, daß die nachträglich
installierten elektrischen und elektronischen Bauteile
der EMV-Richtlinie 89/336/EWG in der jeweils gelten-
den Fassung entsprechen und das CE-Kennzeichen
tragen.