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3.6.2
Allgemeine Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften für an-
gebaute Geräte an der Schlepperdrei-
punkthydraulik
1. Vor dem An- und Abbau von Maschinen an die
Dreipunktaufhängung Bedienungseinrichtung in die
Stellung bringen, bei der unbeabsichtigtes Heben
oder Senken ausgeschlossen sind!
2. Beim Dreipunktanbau müssen die Anbaukategorien
von Schlepper und Maschine unbedingt überein-
stimmen oder abgestimmt werden!
3. Im Bereich des Dreipunktgestänges besteht Verlet-
zungsgefahr durch Quetsch- oder Scherstellen!
4. Bei Betätigung der Außenbedienung für den Drei-
punktanbau nicht zwischen Fahrzeug und Maschi-
ne treten!
5. In der Transportstellung der Maschine immer auf
ausreichende seitliche Arretierung des Schlepper-
dreipunktgestänges achten!
6. Bei Straßenfahrt mit ausgehobener Maschine muß
der Bedienungshebel gegen Senken verriegelt sein!
7. Maschine vorschriftsmäßig anhängen/anbauen.
Funktion des Anhängebremssystems kontrollieren.
Herstellervorschriften beachten!
8. Maschinen dürfen nur mit den dafür vorgesehenen
Fahrzeugen transportiert und gefahren werden!
AD-P B 123-2 10.98
3.6.3
Allgemeine Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften
beim Betrieb von Sämaschinen
1. Während der Abdrehprobe auf Gefahrenstellen
durch rotierende und oszillierende Maschinenteile
achten!
2. Trittflächen nur beim Befüllen benutzen. Während
des Betriebes ist das Mitfahren verboten!
3. Beim Straßentransport sind Träger und Spur-
scheiben der Vorauflaufmarkierung zu entfernen!
4. Hinweise vor dem Befüllen des Saatkastens in dem
entsprechenden Kapitel dieser Betriebsanleitung
beachten!
5. Spuranreißer in Transportstellung verriegeln!
6. Keine Teile in den Saatkasten legen!
7. Zulässige Füllmenge beachten!