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Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
3.1
Allgemeine
Hydraulikanlage
Hydraulikanlage steht unter hohem Druck.
Der max. zul. Betriebsdruck (Traktorhydraulik) darf 200 bar nicht
überschreiten.
Beim Anschließen von Hydraulikzylindern und Hydraulikmotoren ist auf
vorgeschriebenen Anschluß der Hydraulikschläuche zu achten.
Beim Anschluß der Hydraulikschläuche an die Traktorhydraulik ist darauf zu
achten, dass die Hydraulik sowohl traktor- als auch streuerseitig drucklos
ist.
Bei hydraulischen Funktionsverbindungen zwischen Traktor und Streuer
sollten Kupplungsmuffen und Kupplungsstecker gekennzeichnet werden,
damit Fehlbedienungen ausgeschlossen werden.
Hydraulikschlauchleitungen
Beschädigungen
Austauschschlauchleitungen müssen den technischen Anforderungen des
Geräteherstellers entsprechen.
Schlauchleitungen sind zu ersetzen wenn im Rahmen einer Inspektion
folgende Schäden festgestellt werden:
- Beschädigung der Außenschicht bis zur Einlage
- Versprödung der Außenschicht durch Rissbildung
- Veränderung der natürlichen Form des Schlauches
- Beschädigung oder Deformation der Schlaucharmatur
- Herauswandern des Schlauches aus der Armatur
- Durch Korrosion verminderte Festigkeit und Funktion der Armatur
- Lager- und Verwendungsdauer überschritten
Auch
bei
sachgemäßer
unterliegen Schläuche und Schlauchverbindungen einer natürlichen
Alterung. Dadurch ist ihre Lagerzeit und Verwendungsdauer begrenzt.
Die Verwendungsdauer der Schlauchleitungen beträgt 6 Jahre ab
Herstelldatum. Das Herstelldatum der Schlauchleitungen wird auf der
Schlaucharmatur in Monat und Jahr angegeben.
Bei der Suche nach Leckstellen wegen Verletzungsgefahr geeignete
Hilfsmittel verwenden.
Unter hohem Druck austretende Flüssigkeiten (Hydrauliköl) können die
Haut
durchdringen
Verletzungen sofort einen Arzt aufsuchen. Infektionsgefahr!
Vor Arbeiten an der Hydraulikanlage Streuer absetzen, Anlage drucklos
machen und Traktormotor abstellen.
Sicherheitshinweise
regelmäßig
und
Alterung
Lagerung
und
und
schwere
Verletzungen
für
kontrollieren
und
austauschen.
zulässiger
Beanspruchung
verursachen.
die
bei
Die
Bei
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