Zu Ihrer und Ihrer Patienten
Sicherheit
Das Gesetz über technische Arbeitsmittel
(Gerätesicher-
heitsgesetz)
und die Medizingeräteverordnung
(MedGV)
schreiben vor, auf folgendes hinzuweisen'l:
Gebrauchsanweisung
beachten
Jede Handhabung
an dem Gerät setzt die genaue Kenntnis
und Beachtung dieser Gebrauchsanweisung
voraus. Das
Gerät ist nur für die beschriebene
Venvendung bestimmt.
Instandhaltung
Das Gerät muß halbjährlich
tnspektionen*J und Warturigen
durch Fachleute unterzogen
werden (mit Protokoll).
Der Abschluß eines Service-Vertrags
mit dem DrägerServi-
ce wird empfohlen.
Instandsetzungen
am Gerät nur durch den DrägerService.
Bei Insfandhaltung
nur Or;ginal-Dräger-Teile
verwenden.
Kapitel "tnstandhattungsintervalle"
beachten.
Sicherheitstechnische
Kontrollen
Das Gerät wiederkehrenden
sicherheifsfechnischen
Kontrol-
len unterziehen
- wie in
der Bauartzulassung
gemäß MedGV
vorgeschrieben.
Zubehör
Nur das in der Bauartzulassung
aufgeführte Zubehör ver-
wenden.
Anderes Zubehör nur verwenden, wen" eine Bescheinjgung
zur sicherheitstechnisch
unbedenklichen
Verwendungs-
fähigkeit vorliegt.
Elektrischer
Anschluß
Befrieb des Gerätes nur in Räumen, die nach VDE 0107in-
stattiert sind. Die Bestimmungen
DIN /EC GOl/VDE 0750 für
medizintechnische
Geräte mit elektrischem
Anschluß
beachten.
Kein Betrieb
in explosionsgefährdeten
Bereichen
Das Gerät ist nicht für den Betrieb in explosionsgefährdeten
Bereichen zugefassen. Einzelheiten
werden im Merkblatt
der Berufsgenossenschaft
für '"Gesundheits-, Brand- und
Explosionsschutz
in Operationseinrichfungen"
beschrieben.
Gefahrlose
Kopplung
mit elektrischen
Geräten
Etektr;sche Kopplung mit Geräten, die nichf in dieser Ge-
brauchsanweisung
erwähnt sind, nur nach Rückfrage bei
den Herstellern
oder einem Sachverständigen.
Haftung
für Funktion
bzw. Schäden
Die Haftung für die Funktton des Gerätes geht in jedem Fall
auf den Eigentümer
oder Betreiber über, soweit das Gerät
von Personen, die nicht dem DrägerSewice
angehören,
un-
sachgemäß gewartet oder instandgesetzf
wird oder wenn
eine Handhabung
erfolgt, die nicht der bestimmungsge-
mäßen Verwendung entspricht.
Für Schäden, die durch die Nichtbeachfung
der vorstehen-
den Himveise eintreten, haftet die Drägerwerk Aktiengeself-
Schaft nicht. Gewährleistungs-
und Haftungsbedingungen
der Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Drägerwerk
Aktiengesellschaft
werden durch vorstehende Hinweise
nicht erweitert
Drägerwerk Aktiengesellschaft
Soweit Hinweise auf Gesetze, Verordnungen undNormen ge-
geben werden. ist die Rechtsordnung in der Bundesrepubtik
Deutschland zugrunde gelegt.
NachDIN3105,:
ir,spetition
= Fsstst&?i; des ts:-Zxtandcs
Wartung
= Maßnahmen zur Bewahrung des Soff-
Zusfandes
Instandsetzung = Maßnahmen zur Wiederherstellung des Soll-
zustandes
Instandhaltung
= Inspektion, Wartung, ggf Instandsetzung