Wichtige Ausrüstungen für die Sicherheit
Kinderrückhaltesysteme
Vorsichtsmaßnahmen für Kinderrückhaltesysteme
Für Kinder muss unbedingt ein Kinderrückhaltesystem verwendet werden.
Mazda empfiehlt, ein Original-Mazda-Kinderrückhaltesystem oder ein anderes
*1
Kinderrückhaltesystem zu verwenden, das den Bestimmungen UNECE
44 entspricht.
Wenden Sie sich bitte an einen autorisierten Mazda-Vertragshändler, wenn Sie ein Original-
Mazda-Kinderrückhaltesystem erwerben möchten.
Für spezielle Anforderungen zur Sicherheit von mitfahrenden Kindern müssen die
örtlichen Vorschriften und Gesetze beachtet werden.
*1 UNECE bedeutet Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (United
Nations Economic Commission for Europe).
Das Kinderrückhaltesystem muss dem Alter und der Körpergröße des Kindes entsprechen,
die geltenden Gesetze und die Anweisungen des Herstellers des Kinderrückhaltesystems
müssen sorgfältig eingehalten werden.
Ein Kind, für dessen Körpergröße kein Rückhaltesystem erhältlich ist, muss auf einem
Rücksitz mit dem Sicherheitsgurt festgeschnallt werden.
Ein Kinderrückhaltesystem muss auf dem Rücksitz installiert werden.
Aus Statistiken geht hervor, dass für Kinder bis zu 12 Jahren der Rücksitz der sicherste
Platz ist, insbesondere wenn ein Insassen-Rückhaltesystem (Airbags) vorhanden ist.
Ein nach hinten gerichtetes Kinderrückhaltesystem darf NIE auf dem Beifahrersitz mit
aktiviertem Airbag verwendet werden. Auch für andere Kinderrückhaltesysteme sollte der
Beifahrersitz möglichst vermieden werden.
In gewissen Modellen ist ein Deaktivierungsschalter vorhanden, mit dem das Auslösen des
Beifahrerairbags ausgeschaltet werden kann. Schalten Sie den Deaktivierungsschalter für
den Beifahrersitz nicht aus, ohne vorher den Abschnitt "Deaktivierungsschalter für
Beifahrerairbag" (Seite 2-51) gelesen zu haben.
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